unentgeldlicher Nutzungsvertrag für Haus

  • Brauchen bitte einen Rat: wir haben unserer Tochter mit Familie unser Haus überlassen.. Sie zahlen keine Miete, tragen ihre Unkosten und bilden Rücklagen für evtl. anfallende Reparaturen. Nun wollen wir aber einen Vertrag abschließen, in dem diese Dinge geregelt sind und vor allem geregelt ist, das sie für die Unkosten des Hauses und die Reparaturen aufkommen müssen. Eine Anwältin hat uns nun zu einem unentgeldlichen Nutzungsvertrag geraten. Weiß jemand, ob dieser Begriff juristisch geschützt ist und was genau er beinhaltet? SInd die Pflichten zur Nutzung des Hauses komplett abgedeckt? Wir wären sehr dankbar für einen Hinweis ?(

  • Hallo,
    ich würde an Ihrer Stelle einen klassischen Mietvertrag erstellen. Da kann man drin vereinbaren, dass für Reperaturen bis zu einer bestimmten Höhe der Mieter aufkommen muss und dafür die Miete etwas geringer ist. Somit können Sie sämtliche Kosten für Reperaturen, Grundsteuer, Versicherung usw. steuerlich geltend machen.


    Gruß
    Christian