Erhaltene USt. bis zur Auszahlung auf verzinstes Konto?

  • Hallo zusammen.


    Ich bin neu hier, habe aber schon ein paar mal "heimlich" mitgelesen.
    Mir geistert da seit ein paar Tagen eine Idee durch den Kopf, finde aber nirgendwo Anhahltspunkte dafür, ob ich sie verwirklichen kann.
    Ich muss die erhaltene Umsatzsteuer erst am Jahresende mit der Umsatzsteuerjahreserklärung abführen, da die USt.-Erträge bei mir unter 1000 Euro liegen. Mein Hauptgeschäft erfolgt als Dienstleistung an Unternehmen mit USt.ID ins Ausland und da fällt keine USt. an.
    Jetzt habe ich mir überlegt, dass ich die USt. doch auf ein spezielles Tagesgeldkonto überweisen könnte. Gebe ich meine UST.-Jahreserklärung ab, hole ich die USt. wieder von dem Tagesgedkonto auf mein Geschäftskonto, von wo sie an das Finanzamt geht. Ist das möglich? Gibt es jemanden, der das so, oder so ähnlich händelt und mir vielleicht ein paar Tipps geben kann? Wie würden diese Vorgänge gebucht? Könnte ich auch weitere Beträge auf das Tagesgeldkonto buchen, um beispielsweise Rücklagen für neue Software oder Fortbildung zu haben?


    Hier noch ein paar Infos zu mir: Ich bin Freiberuflerin und gebe eine EÜR ab.


    Vielen Dank!

  • Steuerpflichtige Umsätze unter 1.000 €, d.h. Umsatzsteuerschuld unter 190 €, bei 3,5 % Zinsen sind das stolze 6 - 7 € Zinsen im Jahr. Lohnt das der Aufwand?

  • Hallo Napoleon,


    danke für deine Antwort!
    Der Fall liegt allerdings ein bisschen anders:
    Nicht die steuerpfichtigen Umsätze liegen unter 1000 Euro sondern die Umsatzsteuerschuld selbst. Für 2009 haben sich knapp über 700 Euro angesammelt. Das ergibt bei deinen angenommen 3,5 % 24,50 Euro. (Zugegeben 3,5 % kriegt man im Augenblick nicht so leicht...)


    Damit keine Missverständnisse aufkommen, das Finanzamt hat mir am 14.01.09 fogendes geschrieben:
    "Sehr geehrter Steuerzahler, sehr geehrte Steuerzahlerin!
    Ihre Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr hat nicht mehr als 1.000,- EUR betragen. Sie werden deshalb von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und von der Entrichtung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für Voranmeldungszeiträume ab 01. Januar 2009 befreit (§ 18 Abs. 2 Satz 3 USt-Gesetz).
    Beträgt Ihre Umsatzsteuer für 2009 oder ein künftiges Kalenderjahr mehr als 1.000,- EUR, sind Sie verpflichtet dies dem Finanzamt mitzuteilen und Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung ab dem folgenden Kalenderjahr vierteljährlich bzw. monatlich abzugeben (§18 Abs. 2 Satz 1 und 2 USt-Gesetz)."

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe Dein Problem nicht. Du legst ganz normal ein Tagesgeldkonto an, das Du dann dem Unternehmensbereich zuordnest. Darauf dann wirklich nur betriebliches Geld parken. Und das Geld buchst Du dann einfach als Umbuchung zwischen den Konten hin und her. Die Zinsen sind dann natürlich Betriebseinnahme.

  • Super, danke für die Erklärung!
    Als Anfänger ist man sich halt auch bei "einfachen" Sachen unsicher und ich frag da lieber mal bei den Profis nach, wie die das so machen. Blöde Fragen gibt's ja schließlich nicht.
    Zinsen auf Betriebskonten unterliegen meines Wissens nach auch nicht der Abgeltungssteuer, richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Zinsen auf Betriebskonten unterliegen meines Wissens nach auch nicht der Abgeltungssteuer, richtig?

    Du als Einzelunternehmer richtest das Konto doch wohl auf Deinen Namen ein. Woher soll die Bank dann wissen, dass es sich um ein Betriebskonto handelt?