Ich habe in 2007 bei Existenzgründung eine Ansparabschreibung (wenn es denn nun eine ist?)
gebildet.
Nunmehr folgende Entscheidung:
ZitatAlles anzeigenDie Unsicherheit hat der Bundesfinanzhof nun in einem aktuellen Beschluss
beseitigt. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Personen mit Einkünften aus
selbständiger Arbeit für 2007 keine Ansparabschreibung mehr geltend machen
können. Für Freiberufler kommt lediglich der Investitionsabzugsbetrag in
Betracht, sofern die erforderlichen Größenmerkmale eingehalten werden.
Freiberufler haben ihren Gewinn stets nach dem Kalenderjahr zu ermitteln.
Hieraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass sie kein Wirtschaftsjahr kennen
und somit für 2007 noch eine Ansparabschreibung in Frage kommt (Az. VIII B
62/09). Diese Ansicht hatte bereist die Vorinstanz, das Finanzgericht Münster,
vertreten.
Für die Anwendung der Neuregelung für den Investitionsbetrag
ist mit dem Begriff des Wirtschaftsjahres vielmehr der jeweilige
Gewinnermittlungszeitraum gemeint. Hiernach verfügen Steuerzahler mit Einkünften
aus selbständiger Arbeit über ein mit dem Kalenderjahr identisches
Wirtschaftsjahr. Auch die Finanzverwaltung vertrat schon vor dieser Entscheidung
die Auffassung, dass der Begriff des Wirtschaftsjahres nicht auf Betriebe der
Land- und Forstwirtschaft und auf Gewerbebetriebe beschränkt, sondern für alle
Gewinneinkunftsarten anzuwenden ist.
Nett viele Worte! Aber ich verstehe es nicht!
Ist 2007 bei einem Wirtschaftsjahr vom 01.01.-31.12. nun Ansparabschreibung oder Investitionsabzug Gesetz?