Provisionsabrechnung buchen

  • Ich benutze das Wiso Sparbuch und bin Umsatzsteuerpflichtig weil ich nebenberuflich selbständig bin. Um mein Einkommen zu erhöhen habe ich es als Staubsauervertreter versucht.


    Jetzt zu meinen Problem, die Firma hat die Umsatzsteuer bereits für mich an das Finanzamt abgeführt und in der Provisionsabrechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Somit wollte ich jetzt die Provision folgender weise Buchen:


    8500 Provisionserlöse Netto ohne Umsatzsteuer an 1200 Bank


    Außerdem habe ich eine Warenlieferung erhalten und habe diese 3200 Wareneingang Netto an 1590 Durchlaufender Posten Gebucht, da diese in den Provisionsabrechnungen abgezogen wird aber ich die Ware ja irgendwie Buchen muss als Wert.


    Jetzt erhalte ich die Meldung bei der Umsatzsteuererklärung:
    Steuerpflichtige Umsätze
    Bei den Umsätzen zu anderen Steuersätzen sind die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer (KZ 155) und die Steuer (KZ 156) gemeinsam anzugeben.

    • Name des Feldes: Umsätze aus früheren Kalenderjahren zu anderen Steuersätzen: Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer (volle DM/EUR) [Steuerart:USt | lfdNr:0]]
    • Betroffene Feldkennung: 3005001
    • An ELSTER übergebener Wert: 1158

    Habe ich da einen Fehler gemacht bei den Buchungen?
    Vielen Dank im voraus für eure Mühe. :)


    • Offizieller Beitrag

    Jetzt zu meinen Problem, die Firma hat die Umsatzsteuer bereits für mich an das Finanzamt abgeführt und in der Provisionsabrechnung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

    Kann und darf so nicht sein. Wenn da vielleicht im Rahmen einer sogenannten "Gutschrift" abgerechnet wird, hast Du trotzdem den Umsatz zu versteuern und die USt abzuführen. Die Gutschrift ist nur eine Abrechnungsart bzw. eine besondere Art der Rechnungsstellung.

    Außerdem habe ich eine Warenlieferung erhalten und habe diese 3200 Wareneingang Netto an 1590 Durchlaufender Posten Gebucht, da diese in den Provisionsabrechnungen abgezogen wird aber ich die Ware ja irgendwie Buchen muss als Wert.

    Der Umsatz ist voll mit USt zu buchen (s.o.), der Wareneingang ist voll mit VorSt zu buchen. Bei durchlaufenden Posten hat das nichts zu suchen.


    Und Du bist sicher, alles selber machen zu können. Nicht vielleicht an einen Steuerberater gedacht? Zumindest für das erste Jahr?

  • Habe ich da einen Fehler gemacht bei den Buchungen?


    ...tut mir leid, aber da blickt keiner durch :!:
    Lass dir deine Buchhaltung von einem Fachmann erklären und einrichten.
    MfG Günter

  • Also es gibt eine Provisionsabrechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer weil diese von der Firma bereits für mich an mein zuständiges Finanzamt abgeführt wurde. Ich rufe am besten bei der Firma mit den grün weißen Staubsaugern an wie ich das am besten handhabe.

  • Also es gibt eine Provisionsabrechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer weil diese von der Firma bereits für mich an mein zuständiges Finanzamt abgeführt wurde.


    Das darf normal nicht sein, du schreibst eine Provisionsabrechnung zzgl. Mwst. und du musst diese abführen.
    Aber es gibt Sonderfälle bei Firmen, wo die Aussendienstmitarbeiter diese Mwst. erst gar nicht ausbezahlt bekommen, weil diese dann nicht abgeführt wird.
    Aber das kann dir nur dein Vorgesetzter von den :) grün-weißen :) erklären, zumal du dann ja auch noch Ware auf eigene Rechnung verkaufst.
    Ich würde mich über diese Art von Geschäften beraten lassen, ansonsten sehe ich schwarz für deine steuerliche Zukunft.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Also es gibt eine Provisionsabrechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer weil diese von der Firma bereits für mich an mein zuständiges Finanzamt abgeführt wurde.

    Also die Rechnung möchte ich mal sehen. Du hast meine Antwort #2 ja gelesen. Lies Dir das zur Gutschrift in § 14 Absatz 2 Satz 2 bis 4 UStG einmal durch .


    Und Du weisst, wie sich Deine Umsatzsteuerzahllast berechnet? Wie soll Dein Auftraggeber überhaupt wissen, welche Zahllast Du hast (also was Du zu zahlen hast). Was ist, wenn Du einen Vorsteuerüberhang hast (also etwas erstattet bekommst)?

  • Nur mal so nebenbei bemerkt:
    Du weißt, daß Firmen aus der "Staubsauger-Vertreter-Branche" gerne mit so genannten "Drückerkolonnen" arbeiten.
    Die Abrechnungsweise deines Geschäftspartners ist nicht gerade seriös zu nennen.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Die Abrechnungsweise deines Geschäftspartners ist nicht gerade seriös zu nennen.

    Falls es sich tatsächlich um die Abrechnung im Rahmen einer Gutschrift handelt, kann man das so nicht stehen lassen. Bei Abrechnungen auf Provisionsbasis ist die Gutschrift i.S. § 14 Absatz 2 Satz 2 bis 4 UStG ein allgemein übliches Verfahren, da in der Regel ausschließlich dem Auftraggeber alle für die Provionsabrechnung erforderlichen Daten zur Verfügung stehen.

  • Hinten auf der Abrechnung steht zu Leistungsabrechnung: Enthält die gesamte Summe aus dem Abrechnungszeitraum. Bei Umsatzsteuerpflicht bzw. Option wird auch die monatliche MwSt. als Betrag ausgewiesen.


    Ich persönlich habe in diesen Zeitraum wo ich gearbeitet habe kein Staubsaugerzubehör verkauft sondern nur für meine Aufträge die Provision bekommen. Ich habe noch etwas nachgeforscht und dort Steuerfreie Vermittlungsleistungen gefunden. Ich glaube genau das ist mein Fall

    Zitat


    (1) 1 Die Vermittlungsleistung erfordert ein Handeln in fremdem Namen und für fremde Rechnung. 2 Der Wille, in fremdem Namen zu handeln und unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Leistungsempfänger herzustellen, muss hierbei den Beteiligten gegenüber deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. BFH-Urteil vom 19. 1. 1967, V 52/63, BStBl III S. 211). 3 Für die Annahme einer Vermittlungsleistung reicht es aus, dass der Unternehmer nur eine Vermittlungsvollmacht — also keine Abschlussvollmacht — besitzt (vgl. § 84 HGB).

    Ich habe mir die Abrechnung mit der Warenlieferung nochmal genau angesehen und dort wird die Ware die mir zu gesendet wurde als Kaution für Ware verbucht. Also verkaufe ich eigentlich nichts, sondern ich vermittle nur in Rechnung für die Firma.


    Da steht Warenlieferung [Liefernummer] Umbuchung Kaution


    Wie verbuche ich jetzt die Ware? Die muss doch irgendwie in meinen Warenbestand oder?

  • Hinten auf der Abrechnung steht zu Leistungsabrechnung: Enthält die gesamte Summe aus dem Abrechnungszeitraum. Bei Umsatzsteuerpflicht bzw. Option wird auch die monatliche MwSt. als Betrag ausgewiesen.


    ...also muss doch auch die MwSt. gesondert ausgewiesen sein, oder du hast die Firma nicht informoert, daß du umsatzsteuerpflichtig bist.
    MfG Günter

  • Zitat von »g.horn« Die Abrechnungsweise deines Geschäftspartners ist nicht gerade seriös zu nennen.
    Falls es sich tatsächlich um die Abrechnung im Rahmen einer Gutschrift handelt, kann man das so nicht stehen lassen. Bei Abrechnungen auf Provisionsbasis ist die Gutschrift i.S. § 14 Absatz 2 Satz 2 bis 4 UStG ein allgemein übliches Verfahren, da in der Regel ausschließlich dem Auftraggeber alle für die Provionsabrechnung erforderlichen Daten zur Verfügung stehen.


    ...alles klar :!:
    Ich meine ja auch nur, daß die MwSt. von der Firma abgezogen und bezahlt worden ist. ?( ?( ?(
    Gruß Günter

  • ...also muss doch auch die MwSt. gesondert ausgewiesen sein, oder du hast die Firma nicht informoert, daß du umsatzsteuerpflichtig bist.
    MfG Günter

    Da man dort nur als Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB tätig sein kann und auch seine Steuernummer hinterlegen muss wissen die automatisch, dass man Umsatzsteuerpflichtig ist.


    Eigentlich muss ich nur noch wissen ob dann Wareneingang an Kaution der Richtige Weg wäre. Leider ist bei mir das Konto Kaution nicht vorhanden und müsste das erst einrichten.

  • Da man dort nur als Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB tätig sein kann und auch seine Steuernummer hinterlegen muss wissen die automatisch, dass man Umsatzsteuerpflichtig ist.


    ...dann können und dürfen die für dich keine MwSt. abführen, und müssen auf der Provisionsabrechnung diese gesondert ausweisen.


    Ich habe mir die Abrechnung mit der Warenlieferung nochmal genau angesehen und dort wird die Ware die mir zu gesendet wurde als Kaution für Ware verbucht. Also verkaufe ich eigentlich nichts, sondern ich vermittle nur in Rechnung für die Firma


    ...dann hast du auch keinen Wareneingang und keinen Warenbestand, sondern du hast eine Forderung an die Firma.
    Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses erhältst du die Kaution zurück, und man kann ohne Gewinnauswirkung auf das Konto "Kautionen" 1525 beim SKR 03 und 1350 beim SKR 04 buchen.
    Das geht aber nur bei einer doppelten Buchführung, in einer EÜR haben Forderungen nichts zu suchen.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Da man dort nur als Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB tätig sein kann und auch seine Steuernummer hinterlegen muss wissen die automatisch, dass man Umsatzsteuerpflichtig ist.

    Also sorry, aber wo hast Du denn diesen Unsinn her? Wo kann man denn an einer Steuernummer erkennen, welche Steuerart dahinter steckt? Und warum haben Kleinunternehmer i.S. § 19 Absatz 1 UStG eine Steuernummer? Es ist genau so, wie es g.horn und ich Dir zu erklären versucht haben.


    Du solltest schnellstens einen Steuerberater aufsuchen. Ansonsten könntest Du, schneller als Dir lieb ist, mit einem Umsatzsteuer-Sonderprüfer des FA bekanntschaft machen. Vielleicht solltest Du Dir auch noch einmal von Deinem Auftraggeber alles erklären lassen. Insbesondere das mit Deinen steuerlichen Pflichten.