Finanzamtkonten Fibu und Konten bei Pfändung?

  • Hallo an die Stersachverständigen und Finanzexperten


    welche Fibukonten/Lohnbuchungskonten nehme ich denn für die:


    Ümsatzsteuer
    Lohnsteuer


    und welche bei Lohnpfändungen des Mitarbeiters


    Herzlichen Dank im Voraus
    Schubi40

  • Hallo Schubi40,


    falls du im SKR03 buchst:
    Umsatzsteuervorauszahlung 1780
    Umsatzsteuer Vorjahr 1790
    Umsatzsteuer frühere Jahre 1791


    Lohnsteuer 1741


    Den Abzug der Lohnpfändung kannst du auf ein extra Konto buchen - 1531/1537 wenn du die noch nicht benutzt hast, sonst ein Separates anlegen.