Hallo,
kann eine Mietweiterleitung eigentlich auf das Konto der WEG gehen, denn der Kalmieteanteil hat eigentlich nichts mit der WEG zu tun, sondern nur mit dem Eigentümer?
Rechtlich erlaubt? Muss die Bruttomiete In Verbindung mit WISO HAUSVERWALTER auf das Konto der WEG weil es Verwaltungs- und Abrechnungstechnisch so mit der Sofwtware an Besten geht? Hat da jemand Erfahrung?