Hallo Zusammen,
wir haben uns diverse Eigentumswohnungen angeschaut, welche zum Kauf standen. Sollte es zum Kauf der Wohnung kommen, würde diese zur langfristigen Einkommenssicherung von uns vermietet werden. Sind diese Kosten (u.a. Fahrten zum Objekt) als Werbungskosten (Verluste V&V) in der Einkommensteuererklärung anzusetzen? Stichwort: Langfristige Einkommenssicherung!
Soweit es zum Kauf gekommen wäre, sehe ich ein, dass die Kosten dann den Anschaffungskosten zugerechnet werden. Wenn es aber nicht zum Kauf kommt, müssten aus meinem Rechtsverständnis die Kosten direkt absetzbar sein. Da die Ausgaben einer solchen Fahrt, mit dem Zweck des Kaufes und damit auch mit Einnahmen (Vermietung) gekoppelt sind, müssten die Kosten doch absetzbar sein, auch wenn es nicht zum Abschluss kommt? Ein Geschäftsessen kann man ja auch absetzen, ohne das daran eine konkrete Zusammenarbeit (oder sogar Einnahmen) steuerlich geknüpft ist.
Vielen Dank für eine konstruktive Antwort!
Gustav