Einnahmeüberschussrechnung - Gründung Jan 2010

  • Hallo,



    habe mich ab 01.01.2010 selsbtsständig gemacht und die Umsatzsteuerpflicht benatragt.



    Da ich meine Investitionen hauptsächlich 2009 gemacht habe, möchte ich diese jetzt bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben.


    Muss ich im Programm dazu jetzt eine Einnahmeüberschussrechnung für 2009 oder für 2010 einrichten? Wie gesagt, selbsständig bin ich erst ab 01.01.2010.



    Danke vorab für Eure Hilfe!

  • Muss ich im Programm dazu jetzt eine Einnahmeüberschussrechnung für 2009 oder für 2010 einrichten? Wie gesagt, selbsständig bin ich erst ab 01.01.2010.


    ...ab 1.1.2010, und die Investitionen (Eingangsrechnungen) auch unter 1.1.2010 verbuchen.
    MfG Günter


    01.01.2010 selsbtsständig gemacht und die Umsatzsteuerpflicht benatragt


    ...nur die Vorsteuer dürfte futsch sein.

  • Jedoch steht auf den Rechnungen selbst ja ein Datum von 2009 - ist das unproblematish?


    Das ist meistens bei Betriebsgründungen so und wird nicht beanstandet.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Da ich meine Investitionen hauptsächlich 2009 gemacht habe, möchte ich diese jetzt bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben.


    Muss ich im Programm dazu jetzt eine Einnahmeüberschussrechnung für 2009 oder für 2010 einrichten?

    2009 !


    Und für das folgende dann 2010 natürlich auch.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist jetzt irgendwie... widersprüchlich

    Das schon. Nur, dass hier einmal g.horn irrt. Dafür hat er mich heute in einem anderen Thread eiskalt erwischt. 1:1

  • Das schon. Nur, dass hier einmal g.horn irrt. Dafür hat er mich heute in einem anderen Thread eiskalt erwischt. 1:1


    ...dafür sind wir ja zu mehreren



    :) Höfliche Anfrage :?:
    Wie kann man in einem Jahr eine EÜR abgeben, in dem keine Firma vorhanden ist. :?:
    MfG Günter

  • ...2009 war ich zudem ganz normaler Angestellter.


    Naja ich hätte ja natürlich Nichts dagegen, wenn ich meine doch beachtlichen Investitionen mit den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit 2009 verrechnen könnte :D

    • Offizieller Beitrag

    Naja ich hätte ja natürlich Nichts dagegen, wenn ich meine doch beachtlichen Investitionen mit den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit 2009 verrechnen könnte

    Ich würde an Deiner Stelle schnellstens einen Steuerberater aufsuchen.


    Wie kann man in einem Jahr eine EÜR abgeben, in dem keine Firma vorhanden ist.

    Nichts einfacher als das. Nämlich wie jede EÜR. Betriebseinnahmen 0,00 €, Betriebsausgaben wie immer nach den allgemein gültigen Regeln. Nennt sich Gründungskosten und vorweggenommene Betriebsausgaben. Er muss allenfalls im Rahmen der Einkommensteuer mit einem nach § 165 I AO teilweise vorläufigen Steuerbescheid rechnen, mit der Begründung, dass die Überschusserzielungsabsicht abzuwarten bleibt (Stichwort: steuerliche "Liebhaberei"). Das muss allerdings (fast) jeder Existenzgründer, der am Anfang Verluste schreibt.


    Und bei der Umsatzsteuer ist das noch einfacher, weil da sogar "nur" auf die Unternehmereigenschaft abgestellt wird. Sogar bei steuerlicher Liebhaberei kann in Einzelfällen die Unternehmereigenschaft bejaht werden. Schau mal in den § 2 Absatz 1 UStG.

  • Ich würde an Deiner Stelle schnellstens einen Steuerberater aufsuchen.



    Ich habe das mit dem Verrechnen nur spaßeshalber angemerkt - mir ist klar, dass das Unfug ist.




    Ansonsten muss ich sagen, werde ich ja zunächst nur meine Umsatzsteuervoranmeldung für Januar machen und dort meine Investitionen angeben. Da ich diese dazu nicht auflisten muss, ist das Anschaffungsdatum wohl zunächst egal...Die EÜR mache ich ja erst Ende des Jahres, wollte jedoch jetzt schon etwas Klarheit darüber haben. :)

    • Offizieller Beitrag

    Ansonsten muss ich sagen, werde ich ja zunächst nur meine Umsatzsteuervoranmeldung für Januar machen und dort meine Investitionen angeben. Da ich diese dazu nicht auflisten muss, ist das Anschaffungsdatum wohl zunächst egal...Die EÜR mache ich ja erst Ende des Jahres, wollte jedoch jetzt schon etwas Klarheit darüber haben.

    Verdammt noch mal (sorry). Wozu antworte ich hier denn eigentlich. Es ist definitiv nicht egal. Und das FA kann jederzeit die Belege anfordern. Und zack, hast Du die erste Umsatzsteuer-Sonderprüfung Deines Lebens. Mehrergebnis für den Prüfer garantiert. Wo ist denn das Problem, zusätzlich zu der regulären Umsatzsteuer-Voranmeldung 01/2010, noch eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2009 zu erstellen?

    Ich habe das mit dem Verrechnen nur spaßeshalber angemerkt - mir ist klar, dass das Unfug ist.

    Das habe ich gar nicht als Anlass für meinen Ratschlag genommen. Deine ganze Fragestellung zeigt, dass es, ohne steuerlichen Rat eines Fachmannes, schnell mit Deiner Selbständigkeit vorbei sein kann.


    Geh zum Steuerberater!

  • Mal ganz ehrlich- ist das hier das "hol Dir einen Steuerberater und kaufe die Wiso-Software nicht" Forum, oder war es nicht Sinn und Zweck dieser Webseite/Software Angestellten und Unternehmern gerade aufgrund fehlenden Fachwissens eine Alternative zu bieten?...




    Ich bin Kleinunternehmer (Freiberufler) und ja, meine Start-Investitionen sind subjektiv aus meiner Sicht relativ hoch (ca. 10Tsd. Euro) - aber das ist ein Invest, der nie wieder in der Höhe ausfallen wird, da meine Einkäufe bestimmt 10 Jahre gute Dienste leisten werden. Insgesamt wird meine Tätigkeit sehr überschaubar in Punkto Einkäufe/Rechnungen usw. bleiben - deshalb der Griff zur WISO-Software. Die Frage, die ich hier gestellt habe, wird sicherlich eine der wenigen bleiben, die ich hier je stellen werde.




    Ein klares Statemant wo man als Existenzgründer seine Gründungsinvestitionen angibt sollte die Software eigentlich auch selbst vorschlagen/anzeigen/veranschaulichen, da Existenzgründer wahrscheinlich am häufigsten dieses Programm kaufen und sich diese Frage jedes Mal stellen.

  • Ein klares Statemant wo man als Existenzgründer seine Gründungsinvestitionen angibt sollte die Software eigentlich auch selbst vorschlagen/anzeigen/veranschaulichen, da Existenzgründer wahrscheinlich am häufigsten dieses Programm kaufen und sich diese Frage jedes Mal stellen.


    Du kaufst keine Steuerberatung, sondern die zeitbeschränkte Nutzung eines EDV-Programms :(


    ...und mal ehrlich, mehr Tipps, wie miwe4 dir gegeben hat, geht schon nicht mehr. Nur man muss sie lesen und verstehen können ?( ...und eben nicht auf seinen eigenen falschen Vorstellungen beharren. Steuerrecht ist kein Wunschkonzert.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Mal ganz ehrlich- ist das hier das "hol Dir einen Steuerberater und kaufe die Wiso-Software nicht" Forum, oder war es nicht Sinn und Zweck dieser Webseite/Software Angestellten und Unternehmern gerade aufgrund fehlenden Fachwissens eine Alternative zu bieten?...

    Jede Software ist nur so gut wie der Anwender, der vor dem Bildschirm sitzt. Sprich: ohne Grundkenntnisse im Steuerrecht nützt Dir auch die beste Steuersoftware nichts.

    Ich bin Kleinunternehmer (Freiberufler)

    Deswegen ist die richtige zeitraumbezogene Zuordnung ja so wichtig. Schon einmal über Konsequenzen beim § 19 UStG zu Deiner eigenwilligen Entscheidung 2009/2010 "mir egal" Entscheidung nachgedacht.

    und ja, meine Start-Investitionen sind subjektiv aus meiner Sicht relativ hoch (ca. 10Tsd. Euro)

    Und dann an ein bisschen Geld für den Steuerberater zum Unternehmensstart sparen!? Geschweige denn. daß das Erstellen einer zusätzlichen Steuererklärung Dir zu mühsam erscheint!?

    Insgesamt wird meine Tätigkeit sehr überschaubar in Punkto Einkäufe/Rechnungen usw. bleiben

    Stichwort: "steuerliche Liebhaberei" < Weichen richtig stellen

    Ein klares Statemant wo man als Existenzgründer seine Gründungsinvestitionen angibt sollte die Software eigentlich auch selbst vorschlagen/anzeigen/veranschaulichen, da Existenzgründer wahrscheinlich am häufigsten dieses Programm kaufen und sich diese Frage jedes Mal stellen.

    Wie wäre es denn, im ersten Jahr einen Steuerberater hinzuziehen und anhand der Software alles zu begleiten und zu lernen. Mal sehen, welche Differenz Du am Jahresende gegenüber dem Ergebnis des Steuerberaters hast.


    Abgesehen davon habe ich Dir alle Deine Fragen vollständig und richtig (!) beantwortet. Wenn Dir das Ergebnis nicht passt, warum fragst Du dann hier? Und der Hinweis mit dem Steuerberater ist nur gut gemeint. Ich spreche aus Erfahrung.

  • Ich wollte hier nicht irgendwie Kritik üben. Habe eine Frage zum Programm gestellt und als Antworten 0 und 1 bekommen - deshalb die Verwirrung. Nun ich merke, dass Ihr Euch selbst nicht so sicher seid - und das ist ja auch OK.




    Und hinsichtlich Steuerberater: ich habe schon sehr, sehr schlechte Ehfahrungen mit Steuerberatern und Lohnsteuervereinen gemacht- vor Allem, wenn es um (wenig lukrative) Kleinigkeiten geht. Mehr will ich darauf gar nicht eingehen. Ich suche mir jetzt einfach einpaar Gründer, die Ihre Erfahrungen schildern - vielleicht hätte ich das gleich machen sollen :)


    Danke für Eure Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Nun ich merke, dass Ihr Euch selbst nicht so sicher seid - und das ist ja auch OK.

    Ich bin mir sicher, sehr sicher. Das ist nämlich das kleine 1x1 meines Lebens.


    Und wenn Du schon beleidigt bist, dann halte doch wenigstens an die gesetzlichen Regeln. Einfach gesagt: 2009 ist 2009 und 2010 ist 2010.


    Was Du vor hast (hattest ?), bekommst Du mit den normalen Mitteln überhaupt nicht in die Aufzeichnungen (Konten einer Steuersoftware). Oder kannst Du mir erklären, wie Du die Rechnung und Zahlung aus 2009 in 2010 erfassen möchtest? Bei irgend etwas hakt es dann immer. Entweder bei der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung 2009 oder bei der USt-VA 01/2010. Oder meinst Du, es seien alle Kosten sofort als Betriebsausgabe abziehbar? Schon etwas von AfA gehört? Die Vorsteuer ist als Ausgabe eigener Art im Zeitpunkt der Verausgabung sofort abziehbare Betriebsausgabe. Wie willst Du also das bei Deinem Vorhaben in die Software erfassen? Du kannst natürlich, im Falle einer Antragsveranlagung, auch auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2009 verzichten. Verschenkst dann halt AfA und ggf. einige andere BA. Eine EÜR für 2009 wird das FA zu Kontrollzwecken dennoch anfordern. Und, und, und.


    Spätestens mit Abgabe der Jahreserklärungen für 2010 kommt dann das böse Erwachen. Und dann wird der Steuerberater erst so richtig teuer. Wenn er nämlich alles, was bisher verkehrt gelaufen ist richtig stellen muss und auch Deine Aufzeichnungen von Beginn an neu erstellen muss. Der verlässt sich nämlich nicht auf die von Dir zusammengestellten Zahlen.


    Was hast Du denn überhaupt für Kenntnisse im Bereich Steuerrecht/Buchführung/Aufzeichnungspflichten?

  • Beleidigt bin ich doch keinesfalls.




    Buchführungspflicht ist bei mir nicht gegeben - bin, wie erwähnt, Freiberufler (3D Design) und habe keine Kapitalgesellschaft gegründet.




    Zu den Rechnungen 2009 oder 2010- das war ja gerade meine Frage und deshalb hatte ich ja nochmal nachgehakt, als g.horn das mit dem 01.01.2010 erwähnte, das Datum, wo ich Alles aus 2009 angeblich hätte eintragen sollen. Nachdem Du so entschieden eingesprungen bist, wurde mir klar, dass 2009 die Antwort ist. Mehr musste ich doch nicht wissen, oder wieso hälst Du mir die ganze Zeit den Spiegel vor, der mir den Leien zeigen soll?...




    ...Und g.horn hat jetzt seinen Beitrag editiert: "...nur die Vorsteuer dürfte futsch sein." FUTSCH? Das kann nicht stimmen - das hat mir sogar das FA gesagt, dass ich mir darüber keine Sorgen machen brauche. Das mit der Vorsteuer ist ja erst der Grund, weshalb ich hier geschrieben habe. Oder hätte ich dem FA zuliebe solange warten sollen, bis ich selbstständig bin und erst dann investieren, statt bereits mit der Arbeit zu beginnen?

    • Offizieller Beitrag

    Buchführungspflicht ist bei mir nicht gegeben - bin, wie erwähnt, Freiberufler (3D Design) und habe keine Kapitalgesellschaft gegründet.

    Habe ich doch auch nirgends etwas von gesagt. Ich habe nur nach Deinen Grundkenntnissen in diversen Bereichen gefragt. Übrigens: Es gibt da nämlich Regeln, die für alle Bereiche gelten.

    Mehr musste ich doch nicht wissen, oder wieso hälst Du mir die ganze Zeit den Spiegel vor, der mir den Leien zeigen soll?...

    Weil Deine letzte Aussage war, Du würdest alles in 01/2010 packen. Abgesehen von meinen technischen Bedenken würde Dir das nür Ärger und Probleme einbringen. Ich wollte Dich eigentlich nur vor Dir selber schützen.

  • dafür danke ich Dir auch- die Fehlinformation war nicht das Produkt meiner leienhaften Phantasie, sondern der Hinweis von g.horn , der sehr überzeugt Folgendes schrieb:




    "Das ist meistens bei Betriebsgründungen so und wird nicht beanstandet." Hörte sich für mich so an, als ob diesem Satz sehr viele Erfahrungen mit ähnlichen Situationen vorausgehen.