Einnahmeüberschussrechnung - Gründung Jan 2010

  • "Das ist meistens bei Betriebsgründungen so und wird nicht beanstandet." Hörte sich für mich so an, als ob diesem Satz sehr viele Erfahrungen mit ähnlichen Situationen vorausgehen.


    ...aus Erfahrung :)
    Das ist in meinem Arbeitsumfeld 2x so durchgewunken worden, daß kurz vor Eröffnung einer Firma getätigte Anschaffungen entweder zeitverzögert oder eben anschließend aus Privbatbesitz in die Firma eingeführt wurden. Das garantiert dir natürlich nicht, dass es bei dir genau so ist. Im Nachhinein und bei genauer Kenntnis der Daten gebe ich miwe4 natürlich recht.
    Als Abschluss sei doch froh, daß hier mehere Möglichkeiten auftauchten, und wir anschliessend die richtige gefunden haben.
    Mit dem was du hier erfahren hast, läufst du erstmal nicht vor die Wand, und wirst dir helfen können. Also ist doch alles ok.
    MfG Günter

  • OK, ich stelle die Frage mal anders und hoffe, dass Ihr mir noch antworten wollt:




    Wenn ich nun meine Steuererklärung 2009 mit WISO Sparbuch abfertige und alle meine Investitionsausgaben unter "Freiberufliche und selbstständige Arbeit" eintrage (aus EÜR 2009 importiere), rechnet mir das Programm eine ziemlich hohe Erstattung aus (höher sogar, als die Vorsteuer gewesen wäre - und ja, ich habe dabei schon die Summe abgezogen, die ich erstattet bekäme, ohne die EÜR 2009 zu importieren). Die Frage ist, darf ich das so machen, obwohl ich mich erst für 2010 als selbstständig freiberuflich tätig beim FA gemeldet habe? Es ist schließlich 2009 eine "objektiv erkennbare Vorbereitung der betrieblichen Tätigkeit" gewährleistet, da ich Software gekauft habe, die eindeutig betrieblich genutzt werden sollte - wer kauft sich schon zum Spaß ein CAD-Programm für 6Tsd. Euro...



    Auf diesem Wege bekäme ich die Vorsteuer zwar nicht zurück, aber dadurch, dass meine zu versteuernden Einkünfte um ca. 10000€ gemindert werden, wäre ich sogar besser dran...Ja, ja, Leiendenken. Ich möchte ja nur Eure Meinung :)

  • Na also, es geht doch auch sachlich.
    Jetzt sind wir bei dem Thema, wo meine Erfahrung aufhört, aber miwe4 hat auch da schon drauf geantwortet.


    Zitat miwe4
    Nichts einfacher als das. Nämlich wie jede EÜR. Betriebseinnahmen 0,00 €, Betriebsausgaben wie immer nach den allgemein gültigen Regeln. Nennt sich Gründungskosten und vorweggenommene Betriebsausgaben. Er muss allenfalls im Rahmen der Einkommensteuer mit einem nach § 165 I AO teilweise vorläufigen Steuerbescheid rechnen, mit der Begründung, dass die Überschusserzielungsabsicht abzuwarten bleibt (Stichwort: steuerliche "Liebhaberei"). Das muss allerdings (fast) jeder Existenzgründer, der am Anfang Verluste schreibt.


    Und bei der Umsatzsteuer ist das noch einfacher, weil da sogar "nur" auf die Unternehmereigenschaft abgestellt wird. Sogar bei steuerlicher Liebhaberei kann in Einzelfällen die Unternehmereigenschaft bejaht werden. Schau mal in den § 2 Absatz 1 UStG.


    Und um das jetzt alles in die richtigen Bahnen zu lenken, hat er dir, zumindest im ersten Jahr, zu einem Steuerberater geraten. (Stichwort: Vorläufuger Steuerbescheid). Wenn man von einer Sache keine Ahnung hat, so soll man die Finger davon lassen, Ein *guter* Steuerberater finanziert sich in solchen Fällen von allein.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    kurz vor Eröffnung einer Firma getätigte Anschaffungen entweder zeitverzögert oder eben anschließend aus Privbatbesitz in die Firma eingeführt wurden.

    Hört sich für mich nach etwas anderem Sachverhalt an. Wenn Du etwas für Dein Privatvermögen einkaufst und dann umwidmest und ausschließlich unternehmerisch nutzt müssen für die USt ja immer noch die Rechnungsvoraussetzungen vorliegen. Und Du hattest doch vorher auch gar keine andere Wahl. Wenn ich Dich richtig verstehe, hat dein Unternehmen ja vor Erwerb der WG gar nicht in der Wiege gelegen.

    Wenn ich nun meine Steuererklärung 2009 mit WISO Sparbuch abfertige und alle meine Investitionsausgaben unter "Freiberufliche und selbstständige Arbeit" eintrage (aus EÜR 2009 importiere), rechnet mir das Programm eine ziemlich hohe Erstattung aus. Die Frage ist, darf ich das so machen, obwohl ich mich erst für 2010 als selbstständig tätig beim FA gemeldet habe? Es ist schließlich 2009 eine "objektiv erkennbare Vorbereitung der betrieblichen Tätigkeit" gewährleistet, da ich Software gekauft habe, die eindeutig betrieblich genutzt werden sollte - wer kauft sich schon zum Spaß ein CAD-Programm für 6Tsd. Euro...

    Ist doch genau, was ich versucht habe zu erklären.


    Schon mal daran gedacht, dass die Einkommensteuererstattung nur so hoch ist, weil Du vielleicht die verbindlichen AfA-Regeln außer acht gelassen hast?

  • hm, AfA-Regeln? Na das müsste doch das Programm ganz alleine wissen, oder?- ich finde nirgends eine manuelle Option darauf Einfluss zu nehmen...?




    P.S. ich werde Eurem Rat folgen und einen Steuerberater einschalten. Die Einsicht kommt manchmal etwas spät... :whistling:

  • hm, AfA-Regeln? Na das müsste doch das Programm ganz alleine wissen, oder?- ich finde nirgends eine manuelle Option darauf Einfluss zu nehmen...?


    Auah, das tut jetzt aber weh :(
    Jetz aber auch meine dringende Empfehlung für einen Steuerberater.
    MfG Günter

  • ist ja gut- den Steuerberater hol' ich mir, jedoch ist es doch eher ein BUG im Programm, wenn dieser hohe Erstattungsbetrag erscheint und nirgendwo darauf hingewiesen wird, dass er nicht stimmen kann?




    Schaut mal aufs Bild, da werden die knapp 10.000€ voll abgesetzt:




    *link wieder entfernt*

  • jedoch ist es doch eher ein BUG im Programm, wenn dieser hohe Erstattungsbetrag erscheint und nirgendwo darauf hingewiesen wird, dass er nicht stimmen kann?


    ?( ...ich bin sprachlos, schon mal was von Afa gehört :?:


    Bitte, bitte, geh zum Steuerberater.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    ist ja gut- den Steuerberater hol' ich mir, jedoch ist es doch eher ein BUG im Programm, wenn dieser hohe Erstattungsbetrag erscheint und nirgendwo darauf hingewiesen wird, dass er nicht stimmen kann?

    Woher soll das Programm wissen, welches WG Du eingibst? Wenn Du zu irgendeinem Konto, das sofort abziehbare BA betrifft. bei der Eingabe den Text "Software" hinterlegst, weiß das Programm doch nicht, daß es sich um Software handelt. Deine Texteingaben werden nicht abgescannt. Du musst es schon an der richtigen Stelle des Programms eingeben. Vielleicht auch einmal in der "Hilfe" bzw. dem Handbuch nachschauen.


    Deswegen auch mein anfänglicher Hinweis, daß jede Steuersoftware nur so "gut" ist, wie die Kenntnisse des vor dem PC sitzenden es zulassen.


    Der Steuerberater muss ja nicht für immer sein. Lass Dir über 1-2 Jahre ausführlich erklären, was warum und wie angesetzt wird. Versuch es wirklich dann auch mit einem Programm nachzuvollziehen. Und bei Erfolg kannst Du es dann selber probieren.

  • OK, ich habe fast alle Ausgaben unter der EÜR-Vorlage "Betriebsausgaben 19%" eingetragen und die Datei dann in die Steuererklärung importiert. Bei Büchern habe ich selbstverständlich die 7%-Vorlage gewählt.


    Anscheinend war das falsch (wieso auch immer). Das Ganze ist wohl komplexer als es sein sollte.




    Danke Euch, Steuerberater muss her, hab's verstanden. Die Software kann ich dann in 10 Jahren wieder auspacken, wenn ich detaillierte Kenntnisse habe, die mich in keine Falle tappen lassen. Vielleicht eröffne ich dann auch ein Steuerbüro...

  • ZUR AUFKLÄRUNG (Zitat)
    Wird ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zur Erzielung von Einkünften eingesetzt, verursachen die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts keine Vermögensminderung des Steuerpflichtigen. Das erworbene Wirtschaftsgut tritt lediglich an die Stelle des Kassenbestandes oder des Bankguthabens, mit welchem das neue Wirtschaftsgut erworben oder hergestellt wurde. Diese Ersetzung tritt sowohl bei der Erzielung von Gewinneinkünften als auch bei der Erzielung von Überschusseinkünften ein.


    Handelt es sich bei dem angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgut des Anlagevermögens um ein abnutzbares Wirtschaftsgut, so stellt zwar nicht die Anschaffung oder die Herstellung, aber die Abnutzung des Wirtschaftsgutes eine durch die Erzielung von Einkünften veranlasste Vermögensminderung des Steuerpflichtigen dar, da der Abnutzung im Vermögen des Steuerpflichtigen kein gleichwertiges Äquivalent entgegentritt. Solche Abnutzungen sind dem Grunde nach Betriebsausgaben oder Werbungskosten. „Abgesetzt“ werden kann jedes Jahr der Teil der Kosten, der sich bei einer Verteilung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer als Jahresbetrag ergibt.


    Die Wertminderung verringert die Einkünfte, die wiederum Grundlage des zu zu versteuernden Einkommens sind.

  • Vielleicht noch eine letzte Frage:



    unter welchen Konto verbergen sich die immateriellen Güter (in meinem Fall eben die Software) und die beweglichen Wirtschaftsgüter? Ich habe unter Buchungen in der gesonderten Anwendung zur EÜR deshalb Alles auf das Konto 4980 (Betriebsbedarf) gepackt, weill ich weder ein Konto für die immateriellen Güter gefunden habe, noch für die beweglichen Wirtschaftsgüter.

  • weill ich weder ein Konto für die immateriellen Güter gefunden habe, noch für die beweglichen Wirtschaftsgüter.


    EKR 03 Konto 1 - 500
    Auf diese Konten wird gebucht, und dann entsprechend der Afa-Sätze jährlich bzw. anteilmässig abgeschrieben.
    Wenn du also Software für 10000,00 Euro kaufst und diese auf 10 Jahre abschreiben musst, so kannst du jährlich nur 1000,00 Euro als Kosten ansetzen.
    Und in deinem speziellen Fall, wenn du die Software in 09/2009 gekauft hast eben nur 250,00 Euro Werbungskosten, das ergibt eine Steuer-Ersparnis von höchstens 70 Euro.
    MfG Günter

  • Mal zur Info: nach Rücksprache mit dem Finanzamt wurde mir geraten, aus "Vereinfachungsgründen" die Summe in der Vorsteuernameldung für Januar 2010 anzugeben und später bei der EÜR das Ganze auch unter 2010 laufen zu lassen. Dies wäre zwar nicht 100% korrekt und eigentlich müsste ich mich nochmal rückwirkend für 2009 als selbstständig erklären lassen um Alles unter 2009 zu führen - jedoch, wie gesagt, aus "Vereinfachungsgründen" sollte ich doch bitte Alles in 2010 angeben.... ^^



    Das Ganze ist echt schon zum Schmunzeln...

  • Das Ganze ist echt schon zum Schmunzeln...


    Nö, gar nicht :!: :!:
    Das hatte ich dir genau so schon mitgeteilt, aber du wolltest es mir nicht glauben ?(


    ZITAT
    "Das ist meistens bei Betriebsgründungen so und wird nicht beanstandet." Hörte sich für mich so an, als ob diesem Satz sehr viele Erfahrungen mit ähnlichen Situationen vorausgehen.


    Genau 45 Jahre Erfahrung als Unternehmer :)
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Mal zur Info: nach Rücksprache mit dem Finanzamt wurde mir geraten, aus "Vereinfachungsgründen" die Summe in der Vorsteuernameldung für Januar 2010 anzugeben und später bei der EÜR das Ganze auch unter 2010 laufen zu lassen. Dies wäre zwar nicht 100% korrekt und eigentlich müsste ich mich nochmal rückwirkend für 2009 als selbstständig erklären lassen um Alles unter 2009 zu führen - jedoch, wie gesagt, aus "Vereinfachungsgründen" sollte ich doch bitte Alles in 2010 angeben.... ^^
    Das Ganze ist echt schon zum Schmunzeln...

    Nein, witzig ist das wirklich nicht. Abgesehen davon , dass diese antwort rechtlich vollkommen falsch ist, nutzt sie Dir auch gar nichts. Sie ist mündlich und unverbindlich. Da brauch nur ein anderer Bearbeiter sein oder Dein Telefongegenüber kann sich an nichts mehr erinnern. Es kommt aber auch darauf an, dass man alles erzählt. Und da kann ich mir nicht vorstellen, dass Du erzählt hast, dass fast alle Kosten/Rechnungen aus 2009 stammen und bezahlt wurden. Auch hast Du vielleicht nicht erwähnt, dass es um Investitionen in 2009 in Höhe eines fünfstelligen Betrages geht. Und mit wem hast Du gesprochen? Mit der Veranlagungsstelle oder mit der Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle? Mit dem Sachbearbeiter oder dem Mitarbeiter. Alle bestimmt nett, aber in unterschiedlichen Bereichen tätig und mit unterschiedlicher Entscheidungsbefugnis.


    Bei g.horn ist das komplett anders gelaufen. Und bei ansonsten vorbildlichen Aufzeichnungen wird bei einer Prüfung schon mal ein Auge zu gedrückt. Erst Recht, wenn ich 45 Jahre ohne große Beanstandung "überlebt" habe.
    Wenn ich aber schon zu Beginn meiner Aufzeichnungen alles verkehrt mache, habe ich keinerlei Vertrauensvorschuss. Der Umsatzsteuer-Sonderprüfer hat nämlich nichts mit Dir abgesprochen.


    Und mit Vereinfachung hat das alles auch nichts zu tun. Das wäre der Fall. wenn es einen Beleg mit einem Kleckersbetrag beträfe. Da würde kein Hahn nach krähen. Und Vereinfachung für das FA ist das auch nicht. Die müssen zwei Zahlen in Deinen Grunddaten ändern und schon bist Du umsatzsteuerlich ab 2009 geführt. Für die ESt bist Du es ja eh schon.


    Mach das Ganze wie ich es Dir beschrieben habe. Ich garantiere Dir ansonsten erhebliche Probleme. Deine Erklärung als Existenzgründer und Neugründungsfall rauscht nämlich weder bei der ESt/USt auf der Veranlagungsstelle noch bei der USt-VA 01/2010 auf der Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle ohne detaillierte Prüfung durch (Erstattung > 1.000 €).


    Und für Dich ist es Null Mehraufwand, alles von Beginn an richtig zu machen. Einzig etwas mehr Papier brauchst Du und Druckertinte. Ich kann zwar nicht mit 45 Jahren Unternehmertum klotzen, dafür aber mit reichlich Erfahrung im Steuerwesen. Tu Dir selbst einen Gefallen.


    Hast Du Dir das mit dem Steuerberater etwas wieder anders überlegt?

  • Ja zuerst habe ich ja Dir geglaubt, danach miwe4 und jetzt wieder Dir...Leztendlich habt Ihr Beide Recht.


    Rechtlich korrekt, ist nur der Weg von miwe4. Deshalb halte dich unbedingt an seine Weisungen :!:
    Andererseits ist der ganze Kleinuternehmerkram auch fürs Finanzamt nur Arbeitsballast und vom Ergebnis her Peanuts. Also wird schon mal etwas durchgewunken, was eben nicht rechtens ist, aber eben auch keine großen Mindereinnahmen verursacht, im Gegenteil, du zahlst vielleicht 20 Euro mehr.
    MfG Günter