gesellschaft bürgerlichen rechts und wiso-sparbuch 2002

  • Hallo zusammen!
    Also ich muss mal eine ganz dämliche Frage stellen.
    Nachdem ich letztes Jahr eine gbr mit einem kumpel aufgemacht habe, möchte ich das gesamte jahr nun über die wiso-software fürs finanzamt aufbereiten. Das sind also ganz einfache Sachen wie: Computer gekauft, Essen gegangen, Material etc., manchmal auch schwieriger, wie Computer eingebracht, Motorrad (wie wird das eingerechnet, was man schon hat, wo steht das?) Aber zunächst: wo kann ich meinen Partner und mich getrennt abrechnen, und was muss ich auf die gesellschaftsabrechnung setzen, seine und meine ausgaben? Ich fange wohl mit der Einnahme Überschussrechnung bei "Dialogbuchen" an, habe aber Angst, wenn ich alle Rechnung, die ihm und mir entstanden sind eintrage, einen fehler zu begehen. in der firmendatenverwaltung steht ja immer nur ein name. man sagte mir auch, dass wir zwei getrennt von einander eine erklärung schreiben müssen. Kurz: wo ist der Leitfaden für Mini-GdBRler (nebenbei Studenten)?

  • Hi Christian


    Eins vorweg, hast bestimmt schon öfter gehört: Dumme/Dämliche Fragen gibt es nicht. Herzlichen Glückwunsch zu der Gründung der GbR und zum Erwerb des Sparbuches. Als erstes solltest du ein dem Kapitalkonto vergleichbare Gesellschafterkonten mit entsprechender Beschriftung/Benennung anlegen. Wenn du jetzt also Bargeld in euere GbR einlegst buchst du also: Kasse an Gesellschafterkonto. So ist die Kapitalherkunft ersichtlich. Und dann weiß auch jeder wie viel Geld er in die GbR eingelegt hat oder u.U. von der GbR bekommt. Das Anschaffen der Computer buchst du dann als BGA ( Betriebs- und Geschäftsausstattung- Anlagekonto) an Kasse oder bei Zahlung durch einen Gesellschafter an Gesellschafterkonto. Bei Einlage eines solchen Gegenstandes –hier Motorrad- buchst du also Pkw/Lkw/Motorrad ( Anlagekonto) an Gesellschafterkonto. Als nicht versierter Anwender sollte du das Stapelbuchen verwenden. Hierbei werden die Buchungssätze nicht verarbeitet. Erst nach Eingabe des Befehls werden die Buchungen aus dem Stapel in das Journal übertragen.
    Hat jetzt einer der Gesellschafter Bewirtungskosten, so ist der 20%ige Eigenanteil des Gesellschafters auf sein Gesellschafterkonto zu verbuchen.
    Vergesse nicht die Abschreibungen auf den Anlagekonten.


    Der auf diese ermittelte Gewinn wird laut Gesellschaftervertrag aufgeteilt. Die Einkünfte aus euerer gewerblichen Betätigung müsst ihr dann in einer gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung erklärung. Es kommt dann der entsprechende Feststellungsbescheid. Das Ergebnis hieraus tragen dann die Gesellschafter in ihrer Einkommensteuerveranlagung in die Anlage GSE als Einkünfte aus Beteiligungen ein.


    Ciao