Abschreibung für vermietete Einrichtungsgegenstände

  • Guten Tag,



    Ich habe seit November 2008 mein Haus vermietet und dem Mieter einige Einrichtungsgegenstände zum Gebrauch überlassen (Einbauküche, Badmöbel, Gefrierschrank usw.) Kann ich diese Gegenstände abschreiben, auch wenn Sie bereits mehr als 10 Jahre alt sind (Haus wurde 1994 erstellt)? Auch habe ich dafür keine Belege mehr. Was kennt das Finanzamt an?



    Danke für euere Unterstützung


    Gruss

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich diese Gegenstände abschreiben, auch wenn Sie bereits mehr als 10 Jahre alt sind (Haus wurde 1994 erstellt)? Auch habe ich dafür keine Belege mehr.

    Nein.


    Die Nutzungsdauer beginnt immer mit Anschaffung des WG. Und ohne Belege geht in diesen Fällen in der Regel sowieso nichts.