Hallo zusammen
ich beziehe den Gründungszuschuß von der Agentur für Arbeit. Diese ist nach meinem Kenntnisstand steuerfrei.
Muss ich diese dann überhaupt in der EüR erfassen? Falls ja, wie, damit diese Einahmen nicht in den zu versteuernden Gewinn einfließen?
Danke für Eure Hilfe!
Grüße,
Achim