Zeitarbeit: Fahrtkosten und/oder Auswärtstätigkeit?

  • Hallo zusammen,


    ich bin mir zwar nicht sicher ob das unter "Bedienung" oder "Berechnung" fällt aber mir erscheint zunächst einmal "Bedienung" sinnvoller, falls das falsch sein sollte bitte ändern.


    Also, die Rahmensituation: ich war in dem Jahr um das es geht zunächst bei einer Zeitarbeitsfirma tätig und wurde dann zum 01.07. übernommen. Ab Juli ist also einigermassen klar was wie einzugeben ist.


    Schwieriger ist das bei der Zeitarbeit. und das kommt so:


    Im Januar war ich zunächst drei Wochen zuhause, weil eine Entsendung im Vorjahr geendet hatte. Dafür wurden Überstunden abgebaut. Dann war ich zunächst zwei Tage in einer ca. 50 km entfernten Filiale von Firma tätig und vier Tage in einer anderen Filiale derselben Firma, ebenfalls ca. eine Stunde entfernt, aber eben woanders.


    Danach war ich dann den ganzen restlichen Zeitraum bei der Firma entsendet, die mich dann schlußendlich übernommen hat, diese ist ca. 1 km von meinem Wohnort entfernt.


    Wie ist denn das nun praktisch - gibt man die Tätigkeiten bei Entsendungen durch Zeitarbeitsfirmen im Bereich Fahrtkosten an, werden die im Bereich Auswärtstätigkeit eingegeben oder beides? ?(