Zuschläge für Nachtarbeit SV-pflichtig oder auch nicht ????

  • Hallo Zusammen


    ich habe mal wieder eine Grundsatzdiskussion mit meinem Steuerberater


    Hier die Grundlagen


    Die Mitarbeiter erhalten für die Arbeit während der Nachtstunden (22.00 - 6.00)
    SV- freie Zuschläge in unterschiedlicher Höhe 25% oder 40 %
    Dieses muss ich auch dokumentieren anhand von Tagesarbeitzetteln.
    Anhand dieser Arbeitszettel werden die Löhne erstellt.
    Bis dahin kein Problem, alles läuft glatt...


    Nun die Diskussionsfrage:


    Ich habe dem Mitarbeiter für 3 bezahlte Urlaubstage die Zuschläge auch eingerechnet bzw.
    für die Abrechnung eingereicht. Das gleiche für 2 Krankheitstage. (SV- frei - Dieser MA arbeitet nur nachts)


    Mein Steuerberater sagt nun "NJET"
    Ich könnte die Zuschläge zahlen, jedoch freiwillig und SV-pflichtig >>>warum???



    Aus Erfahrung (2 Arbeitsgerichtsterminen) weiß ich aber, dass z.B. die Zuschläge zur Bemessung
    einer Abfindung/ Restlohnberechnung mit eingerechnet werden, auch wenn sie SV frei sind.
    Argumentiert wird mit dem Gewohnheitsrecht.
    Wenn der Mitarbeiter und ich die "Urlaubs- und Krankheitstage Zuschläge" nun aber als SV-pflichtig
    handhaben soll, dann lass ich sie doch lieber weg, da haben wir beide mehr von.



    Gibts irgendwo Urteile/ Berichte, wie dieser Umstand jetzt zu handhaben ist?
    Auf eine Art wird nicht eingerechnet, auf die andere Art nun wieder nicht????


    Danke für hilfreiche Antworten :)


    schubi40

  • Hallo Schubi,
    ich würde Deinem (russischem :D ?!) StB zustimmen. Die Grundlage für die Steuer- und damit Beitragsfreiheit der Zuschläge ist u. a., dass diese Stunden tatsächlich geleistet wurden, nicht für Verdienstausfallvergütungen wie Urlaubsgeld/Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.


    Meine bescheidene Meinung - bin kein Steuerberater!


    Viele Grüße


    Maulwurf