Hallo Zusammen
ich habe mal wieder eine Grundsatzdiskussion mit meinem Steuerberater
Hier die Grundlagen
Die Mitarbeiter erhalten für die Arbeit während der Nachtstunden (22.00 - 6.00)
SV- freie Zuschläge in unterschiedlicher Höhe 25% oder 40 %
Dieses muss ich auch dokumentieren anhand von Tagesarbeitzetteln.
Anhand dieser Arbeitszettel werden die Löhne erstellt.
Bis dahin kein Problem, alles läuft glatt...
Nun die Diskussionsfrage:
Ich habe dem Mitarbeiter für 3 bezahlte Urlaubstage die Zuschläge auch eingerechnet bzw.
für die Abrechnung eingereicht. Das gleiche für 2 Krankheitstage. (SV- frei - Dieser MA arbeitet nur nachts)
Mein Steuerberater sagt nun "NJET"
Ich könnte die Zuschläge zahlen, jedoch freiwillig und SV-pflichtig >>>warum???
Aus Erfahrung (2 Arbeitsgerichtsterminen) weiß ich aber, dass z.B. die Zuschläge zur Bemessung
einer Abfindung/ Restlohnberechnung mit eingerechnet werden, auch wenn sie SV frei sind.
Argumentiert wird mit dem Gewohnheitsrecht.
Wenn der Mitarbeiter und ich die "Urlaubs- und Krankheitstage Zuschläge" nun aber als SV-pflichtig
handhaben soll, dann lass ich sie doch lieber weg, da haben wir beide mehr von.
Gibts irgendwo Urteile/ Berichte, wie dieser Umstand jetzt zu handhaben ist?
Auf eine Art wird nicht eingerechnet, auf die andere Art nun wieder nicht????
Danke für hilfreiche Antworten
schubi40