Lohnabrechnung erhalten - aber Lohn nur teilweise ausbezahlt

  • Hallo miteinander,
    ich habe von meinem Arbeitgeber für September die Lohnabrechnung über den kompletten Lohn erhalten, aber nur 2/3 ausbezahlt bekommen. Im Oktober wurde dann Insolvenzantrag gestellt und für die Monate Oktober November und Dezember erhielt ich Insolvenzgeld.
    Meine Frage kann ich die den Restlohn den ich ja nicht erhalten habe irgendwo in der Steuererklärung berücksichtigen. Wenn ich den Betrag als Insolvenzforderung anmelde bekomme ich ja sowieso nichts.
    Im Voraus Danke für eure Hilfe.
    Impreza

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich nehme an, dass es sich um das Jahr 2009 handelt, oder?
    Entscheidend ist, was auf der (Jahres) "Lohnsteuerbescheinigung für 2009" geschrieben steht. Liegt diese Bescheinigung noch nicht vor, so warte diese erst mal ab, vielleicht ist dort ja der nicht ausgezahlte Lohn schon abgezogen. Melde Dich dann hier noch mal.
    Das Insovenzgeld gehört dann in die Zeile 26 der Anlage N.

  • Hallo,
    ich nehme an, dass es sich um das Jahr 2009 handelt, oder?
    Entscheidend ist, was auf der (Jahres) "Lohnsteuerbescheinigung für 2009" geschrieben steht. Liegt diese Bescheinigung noch nicht vor, so warte diese erst mal ab, vielleicht ist dort ja der nicht ausgezahlte Lohn schon abgezogen. Melde Dich dann hier noch mal.
    Das Insovenzgeld gehört dann in die Zeile 26 der Anlage N.


    Hallo miteinander,
    ich habe von meinem Arbeitgeber für September die Lohnabrechnung über den kompletten Lohn erhalten, aber nur 2/3 ausbezahlt bekommen. Im Oktober wurde dann Insolvenzantrag gestellt und für die Monate Oktober November und Dezember erhielt ich Insolvenzgeld.
    Meine Frage kann ich die den Restlohn den ich ja nicht erhalten habe irgendwo in der Steuererklärung berücksichtigen. Wenn ich den Betrag als Insolvenzforderung anmelde bekomme ich ja sowieso nichts.
    Im Voraus Danke für eure Hilfe.
    Impreza


    Hallo,


    mir liegen sogar für 3 Monate (Januar - März) Gehaltsabrechnungen vor, aber das Geld ist bei mir nie angekommen. Im September wurde Insolvenz angemeldet. Eine Lohnsteuerbescheinigung habe ich auch nicht erhalten.


    Bedeutet das, dass ich dafür in der Steuererklärung 2009 nichts angeben muss?


    Gruß
    Hans

    • Offizieller Beitrag

    @ zeklh


    Ziemlich verwirrende Angaben.


    Fragen:
    Du schreibst, dass das Gehalt für Januar bis März zwar auf der Gehaltsabrechnung steht, aber nicht ausgezahlt wurde. Um welches Jahr handelt es sich denn dabei?


    Ferner schreibst Du, dass im September Insolvenz angemeldet wurde. Um welches Jahr handelt es sich denn hierbei?
    Wenn das alles im selben Jahr stattgefunden hat, was war dann in der Zeit von April bis August?

    • Offizieller Beitrag

    mir liegen sogar für 3 Monate (Januar - März) Gehaltsabrechnungen vor, aber das Geld ist bei mir nie angekommen. Im September wurde Insolvenz angemeldet. Eine Lohnsteuerbescheinigung habe ich auch nicht erhalten.


    Bedeutet das, dass ich dafür in der Steuererklärung 2009 nichts angeben muss?

    Dazu gibt es einen Insolvenzverwalter. Einfach mal nachfragen.


  • Das war alles 2009. Man hatte mir "betriebsbedingt" Anfang Februar ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu Ende Februar gekündigt. Vor dem Arbeitsgericht wurde ein Vergleich geschlossen, wonach meine Beschäftigung bis Ende März laufen soll und mir das ausstehende Gehalt überwiesen werde. Der Vergleich wurde aber von der Gegenseite dann widerrufen. Habe darauf hin geklagt. Einen Tag vor der Verhandlung wurde dann die Insolvenz verkündet. Damit ist die Klage erst einmal unterbrochen. Vom Insolvenzverwalter sollte ich die nötigen Unterlagen für einen Antrag auf Insolvenzgeld bekommen. Das ist aber auch noch nicht erfolgt.


    Arbeitslosengeld gab es ab April. Auch die Agentur für Arbeit steht auf dem Standpunkt, dass meine Beschäftigung bis Ende März lief. Also was gebe ich für das Finanzamt an? Trage ich für Januar bis März 0 Euro als Einkommen ein. Das habe ich versucht, aber Wiso mag es überhaupt nicht. Gebe ich nichts an, könnte das Finanzamt nachhaken, was in diesen Monaten war. Dann dauert es mit der Erledigung der Steuererklärung.
    Ist verwirrend, aber in unserem Rechtssystem locker möglich.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Gebe ich nichts an, könnte das Finanzamt nachhaken, was in diesen Monaten war. Dann dauert es mit der Erledigung der Steuererklärung.

    Warum sollte es? Wer hindert Dich, bereits mit Abgabe der Einkommensteuererklärung eine entsprechende Erläuterung (und Nachweise/Schriftwechsel) beizufügen?