Woher kennt das Finanzamt Ausgangsrechnungen, die noch gar nicht eingereicht wurden?

  • Guten Tag, liebe Mitglieder,


    in 2008 lief unser Unternehmen noch unter der Kleinstunternehmerregelung.


    In 2009 konnten wir eine ganz ordentliche Rechnung schreiben. Mußten dazu auch 19% mit auf die Rechnung setzen.
    Die Rechnung ging nach Berlin und unser Finanzamt ist in Mainz.


    Im Dez. 09 dann die Überraschung. Wir bekamen eine Aufforderung zur Abgabe der USt. VA für 2009.


    Wir legten Widerspruch ein und waren völlig überrascht, daß uns das FA genau sagen konnte, welche Rechnung (Datum und RE-Nr.) zur Verpflichtung der Vorsteueranmeldung geführt hat. Gleichwohl wir die Rechnung noch gar nicht beim Finanzamt eingereicht haben.


    Frage: Woher weiß das Finanzamt von dieser Rechnung. Zumal Berlin und Mainz nicht gerade in der Nähe liegen.


    Vielen Dank für Eure Antworten.


    Manfredo

  • Frage: Woher weiß das Finanzamt von dieser Rechnung. Zumal Berlin und Mainz nicht gerade in der Nähe liegen.


    Wie naiv seid Ihr :?:

    in 2008 lief unser Unternehmen noch unter der Kleinstunternehmerregelung.
    In 2009 konnten wir eine ganz ordentliche Rechnung schreiben. Mußten dazu auch 19% mit auf die Rechnung setzen.
    Die Rechnung ging nach Berlin und unser Finanzamt ist in Mainz.


    Schon mal etwas von Datenabgleich gehört? Schon mal etwas von Betriebsprüfungen gehört?....dort werden Daten gesammelt und abgeglichen :!:
    Habt Ihr die berechneten 19% Mehrwertsteuer denn ans Finanzamz abgeführt :?: ...wenn nicht, so ist das Steuerhinterziehung :!:


    MfG Günter

  • Nein, nein! Steuerhinterziehung - soweit ist es nicht.


    Wenn Ihr MwSt. berechnet habt, obwohl Ihr eigentlich gar nicht dürft, und dann keine Umsatzsteuervoranmeldung abgebt und auch keine Vorauszahlung geleistet habt, ...na dann viel Vergnügen.


    Und wenn das FA durch Datenabgleich Euch auf die Schliche gekommen ist, dann wird einiges kommen.


    MfG Günter

  • Wir mußten ja USt. Berechnen. Die RG lag über 17.500 p.a. Das Geld zur Begleichung ist vorhanden. Und außer dem freundlichen Schreiben des FA zur Aufforderung der Abgabe haben wir kein Problem. Wir wurden nur darauf hingewiesen, daß wir nunmehr die USt. VA abzugeben haben.
    Ist ja o.k. hätten wir eh gemacht. Wollen ja nicht betrügen.
    Wollten nur wissen, wie das Finanzamt von Rechnungen erfährt, die noch gar nicht eingereicht sind.


    Danke ^^

  • Wollten nur wissen, wie das Finanzamt von Rechnungen erfährt, die noch gar nicht eingereicht sind.


    ... im Zeitalter der vernetzten EDV ist das doch kein Problem.


    ...normal braucht man keine Rechnungen einzureichen, man muss nur eine Voranmelldung abgeben.
    Hoffentlich habt Ihr auch auf allen Rechnungen danach die 19% MwSt. ausgewiesen, und Vorsteuerabzugsberechtigt seid Ihr auch.
    MfG Günter

  • Hallo Günter,


    danke für die Info´s.
    Weißt Du, wo ich nachlesen kann, welche Vorsteuer wir geltend machen können? Hornbach Rechnung, Lidl, Aldi, Metro etc..
    Oder gibt es eine Pauschalierung. Also alle Vorsteuer von der USt. abziehbar?


    Gruß


    Manfredo

  • Weißt Du, wo ich nachlesen kann, welche Vorsteuer wir geltend machen können?


    ...überall da, wo sie auf den Rechnungen ausgewiesen ist.
    MfG Günter

  • Hallo Manfredo,


    nur keine Panik. Ihr werdet nicht gleich die Steuerfahnung bekommen. Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass man vom FA angeschrieben wird, wenn man wegen höherer Umsätze in die Umsatzsteuerpflicht kommt. Und ich finde deine Fragen auch nicht naiv. Es gibt verschiedene Wege, auf denen das FA von deiner Rechnung erfährt. Die wahrscheinlichste ist, dass euer Rechnungsempfänger eine Betriebsprüfung hatte und das dortige Finanzamt eine Kontrollmitteilung an das deinige geschickt hat oder dass die Voranmeldungen abgeglichen wurden. Daher die genauen Kenntnisse über diese Rechnung. Wenn du Dauerfristverlängerung hast oder bislang ohnehin Quartals- oder Jahresmelder warst, ist es auch keine Steuerhinterziehung.Du bist zwar verpflichtet, selbst darauf zu achten, wann du die USt anmelden musst. Aber wie du siehst, macht dich das FA auch darauf aufmerksam.


    Wann du Vorsteuer abziehen kannst, hängt auch wieder von anderen Faktoren ab. Ich setze voraus, dass es bei dir keine außergewöhnliche Konstellation gibt. Dann kannst du die Vorsteuer abziehen, wenn du a) umsatzsteuerpflichtig bist, b) die Umsatzsteuer als Extrabetrag mit Steuersatz auf der Rechnung steht und c) dein Lieferant ebenfalls umsatzsteuerpflichtig ist. Die Anforderungen an eine Rechnung lasse ich mal außen vor. Dass die Ausgaben (Metro, Lidl und Co.) betriebliche sein müssen, weißt du ja.


    Nachlesen kannst du im Umsatzsteuergesetz und den dazugehörigen Richtlinien. Ich gebe dir mal einen Link des Justizministeriums. Da kannst du dir alle Gesetze die du haben willst herunterladen:


    http://bundesrecht.juris.de/Teilliste_E.html


    Grüße


    diplerbs

    • Offizieller Beitrag

    ... im Zeitalter der vernetzten EDV ist das doch kein Problem.

    Braucht man gar nicht. Gibt es seit Jahrzehnten und heißt Kontrollmitteilung.

    in 2008 lief unser Unternehmen noch unter der Kleinstunternehmerregelung.
    In 2009 konnten wir eine ganz ordentliche Rechnung schreiben. Mußten dazu auch 19% mit auf die Rechnung setzen.

    Die logische Konsequenz müsst Ihr mir einmal erklären. Den § 19 UStG schon einmal vollständig durchgelesen? Für eine solche Schlussfolgerung wäre der Sachverhalt nicht vollständig.

    ... nur keine Panik. Ihr werdet nicht gleich die Steuerfahnung bekommen.

    Dazu reicht auch schon eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Ist viel schneller und effektiver.


    Habt Ihr eigentlich einen Steuerberater?