Müssen Stornorücklagen gebucht werden?

  • Hallo,


    mein Auftraggeber behält sich für eine Teil meiner Provision vor
    eine Stornorücklage zu bilden. Als Beispl. ich habe 140,00 Euro
    verdient und er zahlt aber nur 124,00 Euro aus.
    Ist dies für mich relevant oder buche ich als 4/3er EÜR nur die
    124,00 Euro als Ertrag?

    • Offizieller Beitrag

    Ist dies für mich relevant oder buche ich als 4/3er EÜR nur die
    124,00 Euro als Ertrag?

    Genau. Es ist wie immer: § 11 EStG gilt


    Ich würde in einer Nebenrechnung zum Rechnungsordner Aufzeichnungen führen (z.B. excel-Tabelle), die meine ausstehenden Forderungen ausweisen. Die von Dir gestellten Rechnungen bzw. die Dir erteilten Gutschriften weichen ja von den aufgezeichneten Zahlungseingängen ab. Mit der Nebenrechnung kannst Du die Differenz im Falle einer Steuerprüfung schnell und problemlos aufklären. Und Du weisst dann selber auch, welche Zahlungseingänge noch ausstehen.

  • Hättest Du eine Idee, auf welchem neutralen Konto ich soetwas
    verbuchen könnte? Ich habe die Sachen lieber direkt im
    Journal als zusätzliche Listen zu führen.

  • Wenn Du keine Nebenrechnung in Excel führen willst, kannst Du für diese Zwecke m.E. einfach ein Verrechnungskonto nehmen, Du musst nur darauf achten, dass es weder in der Kategorie "Verrechnungskonten" hängt und auch nicht in der Einnahmenüberschussrechnung und Umsatzsteuererklärung zugeordnet ist.


    Du kannst beispielsweise das 1371 nehmen oder Du nimmst das als Vorlage und kopierst es in ein neues Konto 1372, das Du dann von der Bezeichnung entsprechend umänderst. Die Gegenbuchung muss natürlich auch auf einem nicht ergebniswirksamen Verrechnungskonto gebucht werden.


    Da diese Verrechnungskonten in der Übersicht und im Reporting auch jeweils separat ausgewiesen werden, hast Du jederzeit volle Transparenz in WISO über die gebildeten Stornorücklagen.