Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 a) bb)

  • Liebe Forenmitglieder,


    ich teste nunmehr zum ersten Mal die Funktionstüchtigkeit eines Forum´s. Ich hoffe Ihr entäuscht mich nicht :).


    Zu meiner Frage:


    Meine Frau ist seit 01.01.10 dauerhaft von der Umsatzsteuer befreit. Dies ist möglich, da sie eine kleine Klavierschule betreibt, welche durch das zuständige Amt von der Umsatzsteuer befreit worden ist. Bisher haben wir die Kleinunternehmerregelung genutzt. Diese Einstellung ist bei WISO Mein Büro ja auch möglich.
    Aber: Gibt es bei WISO Mein Büro die Möglichkeit dem Programm zu verklickern, dass meine Frau dauerhaft von der Umsatzsteuer befreit ist? Sonst würde selbiges ja sicherlich bei einem Umsatz über 17500 Euro falsche Steuerbescheinigungen ausdrucken oder denke ich hier falsch?


  • Mit MB2010 lassen sich nur die im (->Menüleiste ->Hilfe ->Erste Hilfe Steuern/Buchhaltung) Kapitel Abweichende Erlöskonten aufgelisteten abweichenden Steuerfälle dauerhaft einstellen. Da fällt der von Dir zitierte § 4 Nr. 21 a) bb) nicht darunter. Inwieweit man mit MB2010 auch die Geschäftsvorfälle einer Klavierschule aufzeichnen kann, wird Dir letztendlich nur Buhl beantworten können. Die Antwort von Buhl würde mich im Übrigen interessieren. Bitte poste sie hier.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Lieber khMcologne,
    ich habe mich mit meinem Anliegen an das Buhl Team gewendet. Hier die Antwort:

    Vielleicht kommt ja ein Update - würde sicherlich den Nutzerkreis von WISO Büro erweitern. Zudem ist mir immer noch nicht klar, wie WISO Büro reagiert, wenn wir über die 17500 Euro kommen. Vielleicht funktioniert es ja trotz dessen.


    Grüße,


    Marcel



    • Offizieller Beitrag

    Sonst würde selbiges ja sicherlich bei einem Umsatz über 17500 Euro falsche Steuerbescheinigungen ausdrucken oder denke ich hier falsch?


    Also so intelligent kann das Programm Mein Büro nicht sein. Schließlich unterliegen diese Knöpfe Deiner Bedienung unter
    > Stammdaten > Meine Firma > Einstellungen > Steuer-Einstellungen > MWST Einstellungen ab 2007.


    Wenn der Umsatz 17.500 € überschreitet, wird ja nicht mit Erreichen der Grenze im gleichen Moment die MWST-Befreiung ausgesetzt, sondern erst ab dem darauffolgenden Jahre. Und wenn, muss das dort von Hand geschehen!!


    Lösung zu umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 21 a) bb) UStG steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug nicht zum Gesamtumsatz gehörend

  • Weiterhin gilt zu berücksichtigen, dass ihr zum Teil ganz andere Felder (zumindest bei den Erlösen) in der Einnnahmeüberschussrechnung ansprechen müsst, als es bei der Kleinunternehmerregelung der Fall ist. Daher kannst Du zwar deine Einnahmen und Ausgaben so aufzeichnen, aber die EÜR solltet ihr händisch erstellen und euch nicht auf die Funktion aus Buchungen ermitteln verlassen. Das kann nur falsche Ergebnisse liefern, weil ein anderer Steuerfall vorliegt, als der von Dir in MB eingestellte.