Herstellungskosten direkt den gewerblichen Räumen zuordnen

  • Wie kann ich Herstellungskosten eintragen, die direkt dem Arbeitszimmer/gew. Räumen zugeordnet werden können?


    Hintergrund: Hauskauf, ein Geschoß wird für die freiberufliche Tätigkeit meiner Frau umgebaut, das restliche Haus ist privat. Nun darf ich laut FA die durch den Umbau für die gewerblichen Räume entstandenen Kosten nicht als direkte Kosten eintragen, sondern sie sind als Herstellungskosten zu werten, die mit den üblichen 2% abgeschrieben werden.


    Das Sparbuch 2008/2009 bietet mir jetzt aber nur die Möglichkeit Herstellungskosten für das gesamte Gebäude einzugeben, wobei die Abschreibung für die selbständige Tätigkeit dann aber anteilig gemäß der gesamten Fläche im Haus berechnet wird oder ich kann direkte Kosten für das AZ eingeben, was das FA aber abgelehnt hat. Wie gebe ich das also jetzt so ein, daß die Umbaukosten, die direkt zugeordnet werden können, auch direkt abgeschrieben werden?

  • Wie gebe ich das also jetzt so ein, daß die Umbaukosten, die direkt zugeordnet werden können, auch direkt abgeschrieben werden?


    ...du kannst ankreuzen...(.) durch direkte Zuordnung ermitteln
    Und dann eine genaue Aufstellung beifügen.


    MfG Günter


    Aber das FA hat Recht. Vermutlich gehört das Haus nicht der Firma, sondern euch privat.
    Dann werden die Umbaukosten auch anteilmäßig zur Fläche abgeschrieben, wenn denn auch entsprechende MIeteinnahmen vorhanden sind.
    Dieser ganze Konstrukt ist eher etwas für einen Steuerberater, weil du da so viel falsch machen kannst, und das kostet dann richtiges Geld.

  • ...du kannst ankreuzen...(.) durch direkte Zuordnung ermitteln
    Und dann eine genaue Aufstellung beifügen.


    Na toll, was also effektiv fehlt, ist bei der Erfassung der "Ermittlung der linearen/degressiven Abschreibung" eine zusätzliche Möglichkeit, Herstellungskosten zu erfassen, die direkt den gewerblichen Räumen zugeordnet werden können.


    Aber das FA hat Recht. Vermutlich gehört das Haus nicht der Firma, sondern euch privat.


    Schon klar. Ich hätte es auch gleich so erfaßt, wenn es möglich gewesen wäre.


    Dann werden die Umbaukosten auch anteilmäßig zur Fläche abgeschrieben, wenn denn auch entsprechende MIeteinnahmen vorhanden sind.


    Lt. FA (und einem befreundeten Steuerberater) eben nicht, ich darf die Umbaukosten, die direkt zugeordnet werden können, auch direkt abschreiben.


    Dieser ganze Konstrukt ist eher etwas für einen Steuerberater, weil du da so viel falsch machen kannst, und das kostet dann richtiges Geld.


    Solange das FA selber so abrechnet ;)


    Aber danke schon mal für die Antwort.

  • Na toll, was also effektiv fehlt, ist bei der Erfassung der "Ermittlung der linearen/degressiven Abschreibung" eine zusätzliche Möglichkeit, Herstellungskosten zu erfassen, die direkt den gewerblichen Räumen zugeordnet werden können.


    Willst du dich bei mir beschweren :?: :)
    ...aber du kannst doch die gesamten Herstellungskosten eines Gebädes einschl Kaufsumme nicht erfassen. Genausowenig kannst du Bilanzen für einen Gewerbebetrieb mit einem Steuerprogramm machen.
    Diese Beträge werden außerhalb ermittelt und in das Programm eingegeben.
    Und bitte verlass dich nicht auf mündliche Zusagen eines Freundes oder des FA, du wirst dich wundern, wenn die Sache zur Abrechnung kommt, denn die steuerliche Anlage ist schon im Grundsatz falsch.


    MfG Günter


  • Willst du dich bei mir beschweren :?: :)


    :D


    ...aber du kannst doch die gesamten Herstellungskosten eines Gebädes einschl Kaufsumme nicht erfassen.


    Hmm. Doch, das geht eigentlich. Zumindest, solange man die Herstellungskosten anteilig an den gewerblichen Räumen abschreibt.


    Genausowenig kannst du Bilanzen für einen Gewerbebetrieb mit einem Steuerprogramm machen.
    Diese Beträge werden außerhalb ermittelt und in das Programm eingegeben.


    Das ist auch ein wenig komplexer - da braucht es dann schon sowas wie Excel :thumbsup:


    Und bitte verlass dich nicht auf mündliche Zusagen eines Freundes oder des FA, du wirst dich wundern, wenn die Sache zur Abrechnung kommt, denn die steuerliche Anlage ist schon im Grundsatz falsch.


    Genau das ist der Punkt, das FA *hat* so abgerechnet. Ich versuche jetzt nur die "alte" EkSt Erklärung soweit anzupassen, damit evtl. weitere Abweichungen transparent werden und die Grundlage für die Datenübernahme stimmt.


    Danke nochmals für Deine Zeit.

  • Genau das ist der Punkt, das FA *hat* so abgerechnet.


    Das steht aber alles in Widerspruch zu deiner ersten Frage :!:
    Irgendetwas stimmt da nicht, nur wer weiß was :?:


    MfG Günter