Hallo,
beim Betanken des Heizöl-Erdtanks versagte der Grenzwertgeber. Dadurch gelang ca. 50 l Heizöl über die Entlüftungsleitung an der Hauswand entlang in das Erdreich und in die Wand. (Polizei WKD, untere Wasserschutzbehörde war vor Ort). Die Untergeschosswand (Baujahr 1952) ist ein Beton aus Grobkies. Auf Grund der porösen Betonstruktur ist das Heizöl bis an die Innenseite der Hauswand vorgedrungen. Da der Gestank so penetrant war, musste die Untergeschosswand erneuert werden.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein eigengenutztes Einfamilienhaus.
Frage: Können die entstandenen Kosten für Untergeschosswand, Bagger, Sondermüll, Entsorgung von Einrichtungsgegenstände als außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden?
Besten Dank im voraus für Ihre Antworten