Vorsteuer der Eingangsrechnung fällt in Monat der nächsten USTVA o. in Monat der Begleichung?

    • Offizieller Beitrag

    Selbständiges Unternehmen.
    Die Eingangsrechnung ist auf Oktober 2009 datiert. Die Rechnung wurde im Dezember 2009 bezahlt.
    In welcher monatlichen USTVA kann die Vorsteuer abgezogen werden? Oktober oder Dezember, frei wählbar?


    Wer kennt da die Regelungen? Wir arbeiten mit einem Software Programm, das Eingangsrechnungen verwaltet, wollen aber Klarheit!
    Bei einem Programm wie WISO Mein Büro gibt es gar keine Eingangsrechnungsverarbeitung. Da gibt es keine Alternative zur Buchung der abziehbaren Vorsteuer als im Dezember, wenn die Rechnung als gezahlt verbucht wird.


    Aber bei Programmen, die Eingangsrechnungen verarbeiten können, wird der abziehbare Vorsteuerbetrag schon im Oktober in der USTVA verarbeitet.


    Ist das korrekt??

  • In welcher monatlichen USTVA kann die Vorsteuer abgezogen werden?


    ZUR INFO (Zitat)


    Bei der Erstellung der Usmatzsteuererklärung, können Sie wählen, ob Sie nur die Vorsteuer bezahlter Rechnungen ansetzen oder die Vorsteuer bereits bei Leistungsvollbringung, also bei Rechnungseingang, geltend machen. Wird die Vorsteuer bereits bei Rechnungseingang und noch nicht erfolgter Zahlung in der Umsatzsteuererklärung angesetzt, ist zu beachten, dass sie nur in dem Jahr abzugsfähig ist, in welchem auch die Rechnungslegung erfolgte. Die Vorsteuer aller offenen Rechnungen wird neben der Gezahlten in die Umsatzsteuererklärung eingetragen.


    Um Doppelbuchungen zu vermeiden, muss im Folgejahr die Umsatzsteuer für Rechnungen, die im alten Jahr noch nicht bezahlt wurden und deren Umsatzsteuer bereits angesetzt wurde, auf dem Konto "Nicht abzugsfähige Vorsteuer" erfasst werden. Somit wird verhindert, dass diese Vorsteuer doppelt in die Umsatzsteuer-Voranmeldung eingebracht wird. Lediglich in der EÜR wird sie als Betriebsausgabe zum Zahlungszeitpunkt erfasst. In der Praxis wird jedoch aus Vereinfachungsgründen häufiger der Weg der Buchung zum Zahlungszeitpunkt gewählt.

    • Offizieller Beitrag

    § 15 Absatz 1 Nummer 1 UStG ist da doch eigentlich eindeutig:
    "1)Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
    1.die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;"


    Die Eingangsrechnung ist auf Oktober 2009 datiert. Die Rechnung wurde im Dezember 2009 bezahlt.
    In welcher monatlichen USTVA kann die Vorsteuer abgezogen werden? Oktober oder Dezember, frei wählbar?

    Es wäre hier also noch zu klären, wann die der Rechnung zu Grunde liegende Leistung ausgeführt wurde (Rechnungserteilung nach Leistungserbringung oder Rechnung über Anzahlungs-/Abschlagsanforderung?).