Selbständiges Unternehmen.
Die Eingangsrechnung ist auf Oktober 2009 datiert. Die Rechnung wurde im Dezember 2009 bezahlt.
In welcher monatlichen USTVA kann die Vorsteuer abgezogen werden? Oktober oder Dezember, frei wählbar?
Wer kennt da die Regelungen? Wir arbeiten mit einem Software Programm, das Eingangsrechnungen verwaltet, wollen aber Klarheit!
Bei einem Programm wie WISO Mein Büro gibt es gar keine Eingangsrechnungsverarbeitung. Da gibt es keine Alternative zur Buchung der abziehbaren Vorsteuer als im Dezember, wenn die Rechnung als gezahlt verbucht wird.
Aber bei Programmen, die Eingangsrechnungen verarbeiten können, wird der abziehbare Vorsteuerbetrag schon im Oktober in der USTVA verarbeitet.
Ist das korrekt??