Hallo,
kurz die Fakten:
- Kind wurde am 22.03.09 3 Jahre alt
- Frau war beschäftigt vom ab 1.7 mit Kinderfreibetrag (1) [vom 1.1. bis 30.06. mit Kinderfreibetrag 0]
->erweiterte Sonderausgaben für Kinder von 3-5 Jahre -> Absetzbarkeit der Aufwendungen ab dem 22.03.09 (bei manchen FA zählt sogar der ganze Monat März)
Frage: kann ich die Aufwendungen vom 1.1 bis zum 21.03. als erwerbsbedingte Aufwendungen ansetzten?
Gruß
Karl