Ansatz von Kinderbetreuungskosten vor 3. Lebensjahr wenn Ehefrau 2009 berufstätig war

  • Hallo,


    kurz die Fakten:

    • Kind wurde am 22.03.09 3 Jahre alt
    • Frau war beschäftigt vom ab 1.7 mit Kinderfreibetrag (1) [vom 1.1. bis 30.06. mit Kinderfreibetrag 0]


    ->erweiterte Sonderausgaben für Kinder von 3-5 Jahre -> Absetzbarkeit der Aufwendungen ab dem 22.03.09 (bei manchen FA zählt sogar der ganze Monat März)


    Frage: kann ich die Aufwendungen vom 1.1 bis zum 21.03. als erwerbsbedingte Aufwendungen ansetzten?


    Gruß


    Karl

    • Offizieller Beitrag

    Frage: kann ich die Aufwendungen vom 1.1 bis zum 21.03. als erwerbsbedingte Aufwendungen ansetzten?

    Theoretisch ja. Ob es bei Euch geht, kann ohne weitere Angaben hier keiner sagen, da nicht feststeht, dass die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

    ->erweiterte Sonderausgaben für Kinder von 3-5 Jahre -> Absetzbarkeit der Aufwendungen ab dem 22.03.09 (bei manchen FA zählt sogar der ganze Monat März)

    Immer zu Gunsten des Bürgers. Hier zählen angefangene Monate immer als volle Monate.