Nettorechnung Für Verkauf in nicht EU-Land erstellen und buchen

  • Hallo zusammen.


    In der Suche habe ich nichts passendes gefunden.


    Ich habe über Ebay was in die Türkei verkauft. Nun fragt der Käufer ob er eine Nettorechnung haben kann, so das er die Umsatzsteuer nicht bezahlen muss.


    Wenn ich das richtige verstanden habe - wird auf Rechnungen in nicht EU Länder die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen sondern lediglich der Nettobetrag.


    Doch wie mach ich das im Kaufmann und wie buche ich anschließend auch richtig so das ich die MEhrwersteuer nicht doch ans Finanzamt abführe?


    Viele Grüße


    Disse

  • Hallo Disse,


    zu diesem Sachverhalt wirst du in der Hilfe wahrscheinlich nichts finden, da dies eine rein steuerliche Problematik ist. Du findest unter den §§ 4 Nr. 1 und 6 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sowie in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) zu § 4 auf Seite 8 die Gesetzestexte. Unter folgendem Link kannst du sie dir herunterladen:


    http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html


    In der Suche unter dem entsprechenden Buchstaben musst du dann die Gesetzesabkürzung eingeben. Beispiel: Umsatzsteuergesetzt = UStG, Einkommensteuergesetz = EStG.


    Und zu deiner Frage: Ausfuhrlieferungen in Drittländer sind umsatzsteuerfrei. Auf der Rechnung muss dieser Sachverhalt unter Verweis auf den/die §§ des UStG stehen und du musst dies auch nachweisen können. Vorausgesetzt, du bist umsatzsteuerpflichtig.


    Da ich keine Steuerberatung anbieten darf, ist dies nur ein Hinweis, entweder selbst nachzusehen oder einen Steuerberater zu fragen.


    Ich hoffe, dir geholfen zu haben.


    Grüße


    diplerbs


  • Hallo Disse,
    wenn Du dieser Kundenadressen die Steuerkategorie "2 Ausland" zuordnest bevor Du den Vorgang Rechnung erstellst oder im bereits erstellten Vorgang die Steuerkatergorie entsprechend setzt, wird diese Rechnung automatisch ohne deutsche MwSt erstellt und es gibt auch einen entsprechenden Hinweis.