Guten Tag,
ich habe vor Kurzem ein (Klein-)Gewerbe zusätzlich zu meiner eigentlichen Berufstätigkeit als Sachbearbeiter im Bereich Kleintransporte/Umzüge angemeldet. Jetzt mache ich die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung und habe folgende Frage:
Was verbirgt sich hinter Punkt 50 der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Vorsteuerbeträge, nach allg. Durchschnittssätzen) ?
Was kann ich pauschal darunter geltend machen ?
Wie muß ein Nachweis erfolgen ?
Besten Dank
Achim Pauls