Vorsteuer beim Verbrauch vorab gezahlter Leistungen

  • Hallo zusammen,


    hab da ein Problem beim Buchen von Telekom-Rechnungen in WISO-Sparbuch 2010:


    Besitze ein Handy mit XTRA-Card und lade diese über Direktabbuchung. Der Betrag, z.B. 50 Euro wird vom Geschäftskonto (Freiberufler) abgebucht.


    Der Leistungsnachweis der Telekom (mit Ausweis des Vorsteuerbetrages) erfolgt aber auf Basis des direkten Verbrauches - entsprechend auch der Rechnungsbeleg. Wie kann ich das buchhalterisch korrekt abbilden.


    Beispiel:
    Direktaufladung 50 Euro am 5.2.2010
    Abbuchung vom Konto am 8.2.2010
    Rechnung T-Mobile:
    vom 15.2. --> 15 Euro brutto (Berechnung MwSt und netto erspar ich uns hier)
    vom 8.3. --> 20 Euro brutto.
    vom 6.4. --> 10 Euro brutto usw


    Ich denke, der Aufladungsbetrag 50 Euro müsste (ohne Verbuchen der Vorsteuer) auf ein Zwischenkonto o.ä. und von dort wird dann der vorsteuerwirksame Verbrauch gebucht und geltend gemacht. Ist das richtig? Wie kann ich das in WISO buchen? Welche Konten?


    Kann mir jemand mit weiterhelfen?


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich das buchhalterisch korrekt abbilden.

    Wenn Du uns auch Deine Gewinnermittlungsart verraten würdest!

    Der Leistungsnachweis der Telekom (mit Ausweis des Vorsteuerbetrages) erfolgt aber auf Basis des direkten Verbrauches - entsprechend auch der Rechnungsbeleg.

    Würde für einen 4/3er doch eigentlich alles sagen.


    Und dann natürlich noch Privatanteile abgrenzen.

  • Hallo miwe4,




    Vielleicht steh ich als 4/3ler einfach nur auf dem Schlauch -bin bei Buchhaltungsfragen nicht ganz so bewandert, aber lernfähig ;)


    ich erstelle eine Einnahmeüberschussrechnung - unabhängig davon möchte ich einfach wissen, wie dieser Vorgang mit dem Programm korrekt abgebildet werden kann.


    Buchungssatz? Zu verwendende Konten?...


    Privatanteil gibt es in diesem Fall nicht, da hierfür eigene Nummern und Geräte vorhanden sind.


    Vielen Dank für Euer Verständnis - und eine kleine Hilfestellung für den Laien :-))))

    • Offizieller Beitrag

    Einnahmeüberschussrechnung = Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG


    Direktaufladung 50 Euro am 5.2.2010 = nicht zu erfassen
    Abbuchung vom Konto am 8.2.2010 = nicht zu erfassen
    Rechnung T-Mobile:
    vom 15.2. --> 15 Euro brutto = zu erfassen
    vom 8.3. --> 20 Euro brutto = zu erfassen
    vom 6.4. --> 10 Euro brutto = zu erfassen

  • Hallo alle zusammen,


    vielen Dank für die Antworten - einfacher als gedacht. Dann sollte das auch für den Minibuchhalter in mir kein Problem mehr darstellen.


    Vielen Dank