Hallo,
nachdem ich nun in zwei Büchern nachgelesen habe bin ich noch immer nicht schlauer, da sich dir Aussagen teilweise widersprechen.
Ich bin Teil einer 2-Mann-GbR, wir sind nicht in das Handelsregister eigetragen. Unser Umsatz lag 2001 unter 500.000 DM, der Gewinn über 48.000 DM. Können wir zur Gewinnermittlung die E-Ü-Rechnung nutzen, oder nicht?
Denn die Bedingungen Handelsregister und finanzielle Grenzen (Umsatz, Gewinn) werden teils mit "und", teils mit "oder" verknüpft (in der von mit konsultierten Literatur).
Danke,
Karsten