Verwirrt: Bilanz oder E-Ü-Rechnung?

  • Hallo,


    nachdem ich nun in zwei Büchern nachgelesen habe bin ich noch immer nicht schlauer, da sich dir Aussagen teilweise widersprechen.


    Ich bin Teil einer 2-Mann-GbR, wir sind nicht in das Handelsregister eigetragen. Unser Umsatz lag 2001 unter 500.000 DM, der Gewinn über 48.000 DM. Können wir zur Gewinnermittlung die E-Ü-Rechnung nutzen, oder nicht?


    Denn die Bedingungen Handelsregister und finanzielle Grenzen (Umsatz, Gewinn) werden teils mit "und", teils mit "oder" verknüpft (in der von mit konsultierten Literatur).


    Danke,
    Karsten

  • Machen Sie zunächst für das Jahr 2001 eine Einnahme-/Überschussrechnung.
    Falls das Finanzamt der Meinung ist, dass Sie eine Bilanz erstellen müssen, dann wird Ihnen das vom Finanzamt mitgeteilt. Das trifft dann allerdings für die kommenden Jahre zu.
    Zur doppelten Buchführung, sprich Bilanz, sind verpflichtet, deren Umsatz über 500.000 DM, das Betriebsvermögen über 125.000 DM oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb über 48.000 DM liegt.