Wann die USt für 4. Quartal buchen?

  • Hallo!


    Die Ust-Voranmeldung in die Vorauszahlung für das 4.Q 2001 habe ich ja im Januar 2002 geleistet. Trotzdem geht diese Zahlung doch in die E-Ü-Rechnung von 2001 ein (als Vorauszahlung) und taucht auch als schon gezahlt in der Ust-Erklärung für 2001 auf, oder!?!


    Wie buche ich das dann? Ich kann ja das nicht für 2001 "benutzen" und in 2002 buchen (und womöglich nochmal als Ausgabe rechnen :-). Andererseits kann ich ja auch schlecht eine Buchung von Januar 2002 einfach nach 2001 "verschieben".


    Wäre für eine Erleuchtung sehr dankbar,
    Karsten

  • Die Umsatzsteuer 4.Quartal 2001 ist im Januar (Zahlung) 2002 als Umsatzsteuer Vorjahr zu buchen.
    Bei der Umsatzsteuererklärung 2001 ist diese Zahlung mit den übrigen Vorauszahlungen 2001 als Gesamtbetrag der Vorauszahlungen in 2001 anzugeben.
    Erleuchtet? Nein, dann e-mail:manfred.hoelzer@t-online.de