Einnahmeüberschuss als Selbstständiger in Umsatzsteuererklärung übernehmen

  • In WISO Steuer 2009 habe ich die Einkommensteuererklärung für 2008 erstellt. Meine Frau (selbstständig) und ich (nebenberuflich selbstständig) sind zusammen veranlagt. Für beide habe ich unter ...selbstständiges Einkommen... die Einnahmeüberschussrechnung durchgeführt.


    Nun verlangt das Finanzamt, sicherlich zu Recht, die Abgabe der Umsatzsteuererklärung für meine Frau und für mich. Ich stehe also vor dem Dilemma, dass die Daten für die Umsatzsteuererklärung lediglich aus WISO Kaufmann und dergleichen importiert werden können. Nicht aber aus den bereits für die Einkommensteuererklärung getätigten Eingaben.


    Gibt es hier dennoch eine Möglichkeit, diese bereits eingegebenen Daten zu übernehmen? Es geht nicht nur um die Eingabe von ein paar Zahlen, sondern auch um die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben, damit ich mir nicht selbst widerspreche im Vergleich zu den in der Einkommensteuererklärung getätigten Eingaben.


    Diese Frage wurde im Forum bereits gestellt, aber bisher entweder garnicht oder nicht zufrieden stellend beantwortet. Aus diesem Grund hoffe ich auf ein Erbarmen der Fachleute.


    Mein Dank im Voraus

  • Was willst du da importieren?
    Die paar Zahlen, die du benötigst, kannst du auch ohne Import ganz einfach ausfüllen.
    Wenn nicht, gehe zu einem Fachmann, und in einer halben Stunde ist alles erledigt.

    Nun verlangt das Finanzamt, sicherlich zu Recht, die Abgabe der Umsatzsteuererklärung für meine Frau und für mich.


    Seid ihr überhaupt umsatzsteuerpflichtig :?:


    MfG Günter

  • Es geht, wie ich geschrieben habe, nicht nur um die Übernahme von ein paar Zahlen, sondern auch um das Ausfüllen der restlichen Felder, also z.B. die Übernahme sämtlicher Firmendaten, diverse Felder, mit denen ein Laie nicht viel anfangen kann. Vor allem sollte man bedenken, dass ich die Einkommensteuererklärung - mit viel Hängen, Würgen und Fluchen - vor ein paar Monaten gemacht habe. Die Halbwertzeit meines Gedächtnisses ist auch nicht mehr die, die es einmal war.


    Den Weg zum Fachmann möchte man sich ja gerade ersparen, sonst würde man sich nicht WISO Steuer gönnen. Die halbe Stunde dort kostet mich mindestens so viel wie das Programm.


    Unlogisch ist es, dass man die Angaben als Selbstständiger zu Unternehmen und Einnahmeüberschuss in der Einkommensteuererklärung tätigt, diese Eingaben aber im selben Programm, nur anderer Programmpunkt, nicht übernommen werden (können).


    Ja, wir sind umsatzsteuerpflichtig. Vor mir liegen die Erinnerungsschreiben des Finanzamtes, die gerne von jedem von uns die Umsatzsteuererklärung für 2008 hätten.

  • Ja, wir sind umsatzsteuerpflichtig. Vor mir liegen die Erinnerungsschreiben des Finanzamtes, die gerne von jedem von uns die Umsatzsteuererklärung für 2008 hätten.


    ...auch wenn du / ihr nicht umsatzsteuerpflichtig bist / seid, verlangt das Finanzamt die Umsatzsteuer-Erklärung. Diese beschränkt sich dann eben auf die Zeilen 23 bis 25.

    Unlogisch ist es, dass man die Angaben als Selbstständiger zu Unternehmen und Einnahmeüberschuss in der Einkommensteuererklärung tätigt, diese Eingaben aber im selben Programm, nur anderer Programmpunkt, nicht übernommen werden (können).


    ...als Selbständiger kannst du mehrere Firmen haben, für die du jeweils eine Umsatzsteuererklärung einzeln abgeben musst. Aber du brauchst nur eine Einkommensteuererklärung abgeben, was willst du da übernehmen. Ferner können diese Firmen auch ganz andere Namen und Daten haben, da gibt es dann nichts zu übernehmen.


    Noch zwei Fragen:
    Berechnet ihr auf euren Rechnungen (auch du bei Nebenberuflich) MwSt. und weist diese gesondert aus?
    Gebt ihr regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab?


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    ...als Selbständiger kannst du mehrere Firmen haben, für die du jeweils eine Umsatzsteuererklärung einzeln abgeben musst.

    Oh, oh, oh! Da liegst Du aber komplett daneben. Mehr dazu, wenn ich Zeit habe.

  • Oh, oh, oh! Da liegst Du aber komplett daneben.


    Ich weiß, du als Fachmann siehst hier natürlich rot. (Eine Firma / mehrere Inhaber/Unternehmer) oder (Ehepaar gemeinsam EkSt. aber jeder ist für sich allein Unternehmer)
    ich kenne die Details, meine Formulierung war aber auch nur in diesem Fall so zu verstehen, daß eben keine Daten oder Teile davon übernommen werden können.
    Auch aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen können die meistens Daten eben nicht übernommen werden.


    Der Umsatzsteuer unterliegen die Umsätze eines Unternehmens. Es gilt hier nicht der handelsrechtliche oder gewerberechtliche Unternehmensbegriff (siehe Artikel Webdesign und Handelsrecht) sondern der Unternehmerbegriff nach § 2 UStG. Danach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Dabei können Unternehmer natürliche Personen, Personenvereinigungen und juristische Personen sein. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit, d. h. eine mit Wiederholungsabsicht ausgeführte Tätigkeit des Unternehmers zur Erzielung von Einnahmen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

  • "Berechnet ihr auf euren Rechnungen (auch du bei Nebenberuflich) MwSt. und weist diese gesondert aus?
    Gebt ihr regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab?"


    Die MwSt. wird in beiden Fällen auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen.


    Nur meine Frau gibt regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Diese bisher über eine externe Person, dies soll aber demnächst alles wieder selbst über die Kombination WISO Büro und WISO Steuer verwaltet werden. Hier liegen historische Gründe vor, da meine Frau früher ein Ladengeschäft hatte und hier externe Unterstützung notwendig war. Jetzt ist sie zurück zu den Wurzeln und Grafikern/Mediengestalterin.

  • WISO Steuer


    ...Achtung / Wiso Steuer geht dann aber nicht, sondern Wiso Sparbuch
    ...zum Thema Datenübernahme, die macht echt keinen Sinn auch in eurem Fall. Nebenbei bemerkt ist es doch ein ungeheuerer Vorteil, die Daten, die dir ein anderes Programm liefert zu kontrollieren und zu verstehen und erst dann einzutragen.


    Ansonsten warte mal ab, was miwe4 uns noch zu sagen hat.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    sonsten warte mal ab, was miwe4 uns noch zu sagen hat.

    Du hast Dich ja schon korrigiert bzw. deine Aussage differenziert.


    Als Einzelunternehmer kannst und darfst Du nur eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Hast Du mehrere unternehmerische Tätigkeiten, übst Du diese "im Rahmen des Unternehmens" aus. Ist jeder Ehegatte unternehmerisch tätig, hat natürlich jeder Ehegatte ggf. eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.


    Ansonsten gebe ich Dir mit diesen Datenübernahmen und dem Sparbuch Recht. Ich kenne WISO Steuer nicht. Kann das überhaupt EÜR und USt? Im Zweifel im Sparbuch für jeden Unternehmer/Ehegatten alles erstellen und erfassen. Dann kann überhaupt nichts schief gehen. und lernen kann man dabei auch noch etwas.

  • Danke für die Beiträge.


    Ich meinte natürlich WISO Sparbuch - namentlich die Version 2009.


    Dort gibt man irgendwo (habe es im Moment nicht vor mir) unter Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sämtliche Unternehmensdaten, Einnahmen, Ausgaben usw. ein. Dies fließt in die Einkommensteuererklärung ein.


    Wenn man diese fertig gestellt hat und prüfen lässt, ist alles paletti; d.h. der dezente Hinweis, ob man noch eine Umsatzsteuererklärung machen müsste, fehlt. Gut, man kann den Kopf ja auch selbst anstrengen.


    Dann gibt man die Einkommensteuererklärung ab und erhält nach diversen Wochen im Idealfall nicht nur Geld, sondern annährend so viel Geld, wie WISO Sparbuch berechnet hat, vom Finanzamt zurück.


    Monate später erinnert das Finanzamt an die Abgabe der Umsatzsteuererklärung, die man - siehe oben - aus menschlichem Makel vergessen hat gleich mit zu erstellen.


    Also muss die Umsatzsteuererklärung im WISO Sparbuch für beide Eheleute vollständig neu eingegeben werden, inkl. jeweilige Firmendaten und noch viel mehr, von dem man nicht weiß, ob und wie man es ausfüllen soll. In diesem Fall wäre es genial, wenn im WISO Sparbuch ein schlaues Programmteil hätte, das feststellt "obacht, den ganzen Kram hast du ja bereits eingeben, soll ich den mal gschwind übernehmen?". Und siehe da: flugs wäre alles via Knopfdruck ausgefüllt und dies sogar analog zu dem, was man Monate vorher bereits an anderer Stelle eingegeben hat und kommt damit nicht in Versuchung, aus purer Unwissenheit oder aus Kleinhirnträgerei, etwas gänzlich anderes einzutippen.


    Zu schön, um wahr zu sein - und wenn sie nicht gestorben sind, dann ... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man diese fertig gestellt hat und prüfen lässt, ist alles paletti; d.h. der dezente Hinweis, ob man noch eine Umsatzsteuererklärung machen müsste, fehlt. Gut, man kann den Kopf ja auch selbst anstrengen.

    Da Du die Eingaben im Bereich "Einkommensteuererklärung" gemacht hast, muss Dich das Programm an gar nichts erinnern. Der Programmbereich berechnet dir eben nur die Höhe der bei der ESt zu berücksichtigenden Einkünfte. Und welche Erklärungen man wann abgeben muss, das sollte man schon selber wissen.

    Also muss die Umsatzsteuererklärung im WISO Sparbuch für beide Eheleute vollständig neu eingegeben werden, inkl. jeweilige Firmendaten und noch viel mehr, von dem man nicht weiß, ob und wie man es ausfüllen soll. In diesem Fall wäre es genial, wenn im WISO Sparbuch ein schlaues Programmteil hätte, das feststellt "obacht, den ganzen Kram hast du ja bereits eingeben, soll ich den mal gschwind übernehmen?". Und siehe da: flugs wäre alles via Knopfdruck ausgefüllt und dies sogar analog zu dem, was man Monate vorher bereits an anderer Stelle eingegeben hat und kommt damit nicht in Versuchung, aus purer Unwissenheit oder aus Kleinhirnträgerei, etwas gänzlich anderes einzutippen.

    Dazu gibt es doch diesen schönen Bereich im Sparbuch Einnahmenüberschussrechnung und Kassenbuch. Da machst Du alles für die Gewinneinkünfte und kannst auch alle daraus resultierenden betrieblichen Steuererklärungen/-anmeldungen erstellen.


    Man sollte sich sein Handbuch zum Programm und das Programm selber schon vor Beginn der Arbeiten einmal anschauen. Ein Blick genügt und Du hättest gesehen, dass die Eingabe- und Auswertungsmöglichkeiten im Bereich der Einkommensteuer zu den Überschusseinkunftsarten schon sehr beschränkt sind.

  • Zu schön, um wahr zu sein - und wenn sie nicht gestorben sind, dann ... ;)


    ...aber man sollte sich schon gehau informieren, bevor man meckert :thumbsup:


    Im Sparbuch ist ein kostenloser Extra-Programmteil enthalten, nämlich die Einnahmeüberschussrechnung.
    Hiermit könnt ihr alle eure Daten erfassen und getrennt eure EÜR machen und die Daten in die Einkommensteuer-Erklärung übernehmen.
    Ferner liefert dieses Programm die komplette Umsatzsteuer-Erklärung, ohme etwas eingeben zu müssen.


    Das ist genau das was du willst, nur wenn man die Augen nicht auf macht und nicht die entsprecvhenden Informationen liest, dann ist dir eben nicht zu helfen.
    Du brauchst wirklich nur ein Programm, nämlich das Wiso-Sparbuch, nur du musst es bedienen können.


    MfG Günter