Erstattete Vorsteuer

  • Hallo,


    ich habe Anfang Februar die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar gemacht und vor wenigen Tagen die Erstattung auf meinem Bankkonto verzeichnet. Wenn ich jetzt im März die Umsatzsteuervoranmeldung für Februar mache, muss ich dann die Erstattung, die ja im Februar eingegangen ist, als Einnahme berücksichtigen? Oder mache ich das erst Ende des Jahres in der Umsatzsteuererklärung? Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Und Du bist ganz sicher, dass Du Deine Steuererklärungen alleine erstellen willst?


    Sicherlich ist die Umsatzsteuer-Erstattung bei der Einnahmeüberschussrechnung als Betriebeseinnahme. Schon einmal das Konto 1780 gesehen? Aber eben nur bei der EÜR in der Einkommensteuer. Bei der Umsatzsteuererklärung hat diese Erstattung nur insoweit was zu suchen, dass sie in der Jahreserklärung als geleistetes (oder auch erstattetes) Vorauszahlungssoll an-/abgerechnet wird.