Hallo,
derzeit wird in der Hausgeldabrechnung ein Kombination aus Umlagefähigen Posten und nichtumalgefähigen Posten aufgeführt.
Die Eigentümer hätten aber gerne nur die nicht umlagefähigen Posten auf der Abrechnung, da nur diese für Sie relevant sind.
Wäre es hier nicht Möglich via einer Checkbox: "umlagefähige Posten mit eibeziehen" eine Auswahl zu ermöglichen?
Hausgeldabrechnung Zusatzfunktion: Ausgabe nur nicht Umlagefähige Posten
- WEG-Oliver
- Erledigt
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Die Eigentümer hätten aber gerne nur die nicht umlagefähigen Posten auf der Abrechnung, da nur diese für Sie relevant sind.
Eine Hausgeldabrechnung besteht immer aus umlagefähigen und nicht umfagfähigen Kosten, weil eben beides für eine evtl. Steuererklärung der Eigentümer benötigt wird.
Wenn die Wohnung vermietet ist, zahlen die Eigentumer die nicht umlagefähigen Kosten, und die Mieter eben die umlagefähigen Nebenkosten.
Ich glaube nicht, daß für dich die Gesetzesgrundlagen geändert werden, damit Buhl das Programm nach deinen Wünschen ändern kann.
MfG Günter -
Eine Hausgeldabrechnung besteht immer aus umlagefähigen und nicht umfagfähigen Kosten, weil eben beides für eine evtl. Steuererklärung der Eigentümer benötigt wird.
Wenn die Wohnung vermietet ist, zahlen die Eigentumer die nicht umlagefähigen Kosten, und die Mieter eben die umlagefähigen Nebenkosten.
Ich glaube nicht, daß für dich die Gesetzesgrundlagen geändert werden, damit Buhl das Programm nach deinen Wünschen ändern kann.
MfG Günter
Ich behelfe mir jetzt so, das ich die umgelegten Posten der Mieter als Einnahme entsprechend verbuche.Danke
Oliver -
Ich behelfe mir jetzt so, das ich die umgelegten Posten der Mieter als Einnahme entsprechend verbuche.
Tut mir leid, aber ich verstehe dein Problem nicht.
Eine Hausgeldabrechnung besteht immer aus umlagefähigen und nicht umfagfähigen Kosten, weil eben beides für eine evtl. Steuererklärung der Eigentümer benötigt wird.
Wenn die Wohnung vermietet ist, zahlen die Eigentumer die nicht umlagefähigen Kosten, und die Mieter eben die umlagefähigen Nebenkosten.