pauschale Krankenversicherungsbeiträge bei Minijob

  • Habe einen Angestellten auf Minijobbasis, der arbeitslos ist und Arbeitslosengeld bezieht. Er verdient im Monat max. 165 Euro wie zulässig. Für die Arge musste ich einen Vordruck ausfüllen, bei der gefragt wurde, ob die Tätigkeit krankenversicherungspflichtig ist. Meiner Meinung ist er es ja, weil der Arbeitgeber ja Pauschalbeträge für die Krankenversicherung abführt. Nun steht in der Erklärung, dass die Krankenversorgungsbezüge daher auch an die Krankenkasse abgeführt werden müssen, an die die Arge zahlt.


    Nun weiß ich nicht, wie im in Lohn und Gehalt dann die Krankenkassendaten für den Mitarbeiter ändere oder geht hier auch der Pausch-Betrag normal an die Knappschaft?


    Dank im Voraus!

  • Hallo Crawalos,
    im Vordruck für die Arbeitsagentur ist ein Minijob mit pauschaler Versicherung nicht sozialversicherungspflichtig einzugeben.
    Dies bezieht sich auf die Beiträge, die dem Arbeitnehmer abgezogen werden. Und dies ist bei pauschaler Versicherung eben nicht der Fall, die zahlt ja der Arbeitgeber.


    Wenn du das Formular schon abgegeben hast, würde ich es korrigieren und die Korrektur direkt an die Arbeitsagentur schicken. Du könntest sonst bei einer Rentenversicherungsprüfung Stress bekommen.