Habe einen Angestellten auf Minijobbasis, der arbeitslos ist und Arbeitslosengeld bezieht. Er verdient im Monat max. 165 Euro wie zulässig. Für die Arge musste ich einen Vordruck ausfüllen, bei der gefragt wurde, ob die Tätigkeit krankenversicherungspflichtig ist. Meiner Meinung ist er es ja, weil der Arbeitgeber ja Pauschalbeträge für die Krankenversicherung abführt. Nun steht in der Erklärung, dass die Krankenversorgungsbezüge daher auch an die Krankenkasse abgeführt werden müssen, an die die Arge zahlt.
Nun weiß ich nicht, wie im in Lohn und Gehalt dann die Krankenkassendaten für den Mitarbeiter ändere oder geht hier auch der Pausch-Betrag normal an die Knappschaft?
Dank im Voraus!