Gehalt Firmeninhaber

  • Noch ein Problem: Der Firmeninhaber soll auch ein Gehalt beziehen, weil er ja selbstverständlich mitarbeitet. Er hat allerdings einen regulären Job und betreibt die Firma erst einmal nebenbei. Benötigt er dann für die Lohnabrechnung in der Firma auch eine Steuerkarte (wäre in diesem Fall ja LSt-Karte 6)?

  • Ein Firmeninhaber bekommt kein Gehalt, er macht eine Privatentnahme, und hat mit der Lohnabrechnung nichts zu tun.
    MfG Günter

  • Hallo Crawalos,
    schildere doch mal genauer, um was es geht.
    Ein Gehalt kann nur ein Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH o. ä. beziehen. Dann wäre richtig mit Steuerklasse 6 abzurechnen, aber es gibt beim Gesllschafter-Geschäftsführer noch mehr Besonderheiten.
    Sonst wie Günter beschrieben hat als Privatentnahme verbuchen.
    Solltest du außerdem noch eine Kostenrechnung/Controlling machen, kannst du kalkulatorisches Gehalt ansetzen, aber nicht in der Buchführung!

  • Es handelt sich hier um eine Einzelfirma im Sicherheitsgewerbe. Der Firmeninhaber arbeitet mit, d.h. er übt gleichzeitig den Bewachungsschutz für seinen Auftraggeber mit aus. Muss er daher ein Gehalt beziehen oder reicht tatsächlich die Privatentnahme? Wie sieht es aber gleichzeitig mit dem Versicherungsschutz aus, wenn er aufgrund Dritter z. B. verletzt wird? Läuft das dann über die BG? Da wird er auf jeden Fall gemeldet sein. Ist alles noch ein bißchen verwirrend für mich als Buchhaltungsanfänger.


    Trotzdem schon einmal danke. Ich bin froh, hier auf den Sachverstand der Forenuser zurückgreifen zu können.

  • Hallo Crawalos,
    es bleibt dabei, als Firmeninhaber kann er nur Privatentnahmen tätigen.
    Die Versicherung muss er privat abschließen. Am besten mal bei der entsprechenden BG anrufen, ob und welche Versicherung Sie für den Unternehmer selbst anbieten. Sonst gibt es die Möglichkeit, sich von einer Assekuranz beraten zu lassen. Wenn nur betrieblich bedingte Schäden abgedeckt sind, über (SKR03) 4360 buchen, wenn private und betriebliche Risiken abgedeckt sind splitten Anteil 4360 und 1820 Sonderausgaben.