Hallo,
ich habe eine Frage zu den Fahrtkosten, die ich bei einer Weiterbildung neben der Arbeit geltend machen kann.
Seit 01.09. des vergangenen Jahres habe ich insgesamt an 43 Abenden nach der Arbeit eine Weiterbildung aufgesucht (VWA Studium).
Meine Arbeitsstätte habe ich an 206 Tage aufgesucht. Von meiner Wohnung aus sind es 26km zu meiner Arbeitsstätte. Diese habe ich komplett geltend gemacht.
Von meiner Arbeitsstätte zur Uni sind es 8km. Von der Uni aus nach Hause fahre ich 31km.
In Sparbuch 2010 habe ich die nötigen Eingaben unter Fortbildungskosten/Fahrtkosten vorgenommen.
Unter "Fahrten mit eigenem Fahrzeug" habe ich bei "zwischen Wohnung und Ausbildungsort" 43*31km eingetragen.
Unter "zwischen Arbeitsstätte und Ausbildungsort" habe ich desweiteren 43*8km eingetragen.
Da ich die Entfernungspauschale bereits für die Tage geltend gemacht habe, an denen ich die Ausbildungsstätte von meiner Arbeitsstätte aus aufgesucth habe, habe ich dies in der nächsten Zeile angekreuzt.
Nun werden ich von Sparbuch 2010 gebeten, die Fahrtkosten um die hälftige Entfernungspauschale zu kürzen?!
Ist folgende Rechnung hier korrekt:
43*(31+8)*0,3 = 503,1 ?
Gibt es evtl. auch einen anderen/ einfacheren Weg die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte geltend zu machen?
Danke für eure Hilfe!