Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der Eintragung meiner Fahrtkosten und ich hoffe mir kann jemand helfen
Ich habe im Programm gelesen, dass ich die Fahrtkosten von meinem Zweitwohnsitz absetzen kann, auch wenn dieser weiter von meiner Arbeitsstätte entfernt ist als der Erstwohnsitz, sofern es sich bei diesem um meinem Lebensmittelpunkt handelt.
Ich bin mit meinem Lebensgefährten zusammen gezogen und die Entfernung zu meiner Arbeitsstätte beläuft sich jetzt auf 51 Km statts nur 31 von meinem Erstwohnsitz aus.
Ich habe den Zweitwohnsitz bei der Stadt gemeldet und befinde mich jeden Tag hier und fahre jeden Tag die weitere Strecke, also kann man es als meinen Lebensmittelpunkt bezeichnen
Für das Jahr 2008 habe ich bereits die 51 Km auf der Steuererklärung angegeben (damals noch handschriftlich gemacht) und die Bescheinigung meines Zweitwohnsitzes beigelegt. Die Km wurden vom Finanzamt NICHT anerkannt. Ich habe nur die Km von meinem Erstwohnsitz erstattet bekommen.
Meine Frage ist jetzt, wie und wo genau gebe ich den Zweitwohnsitz jetzt an, damit ich bei den Werbungskosten die vollen 51 Km absetzen kann? Letzes Jahr hat es nicht gereicht einfach nur die 51 Km samt Meldebescheinigung anzugeben
Danke schonmal für die Hilfe!
Viele Grüße, Nathalie