Fahrtkosten vom Zweitwohnsitz zur Arbeitsstätte

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Problem mit der Eintragung meiner Fahrtkosten und ich hoffe mir kann jemand helfen :)


    Ich habe im Programm gelesen, dass ich die Fahrtkosten von meinem Zweitwohnsitz absetzen kann, auch wenn dieser weiter von meiner Arbeitsstätte entfernt ist als der Erstwohnsitz, sofern es sich bei diesem um meinem Lebensmittelpunkt handelt.


    Ich bin mit meinem Lebensgefährten zusammen gezogen und die Entfernung zu meiner Arbeitsstätte beläuft sich jetzt auf 51 Km statts nur 31 von meinem Erstwohnsitz aus.
    Ich habe den Zweitwohnsitz bei der Stadt gemeldet und befinde mich jeden Tag hier und fahre jeden Tag die weitere Strecke, also kann man es als meinen Lebensmittelpunkt bezeichnen :)


    Für das Jahr 2008 habe ich bereits die 51 Km auf der Steuererklärung angegeben (damals noch handschriftlich gemacht) und die Bescheinigung meines Zweitwohnsitzes beigelegt. Die Km wurden vom Finanzamt NICHT anerkannt. Ich habe nur die Km von meinem Erstwohnsitz erstattet bekommen.


    Meine Frage ist jetzt, wie und wo genau gebe ich den Zweitwohnsitz jetzt an, damit ich bei den Werbungskosten die vollen 51 Km absetzen kann? Letzes Jahr hat es nicht gereicht einfach nur die 51 Km samt Meldebescheinigung anzugeben :(


    Danke schonmal für die Hilfe!
    Viele Grüße, Nathalie

    • Offizieller Beitrag

    Warum hast Du denn überhaupt zwei Wohnsitze angemeldet?


    Wie hast Du denn die Fahrten im Rahmen der Werbungskosten begründet und als was hast Du sie erklärt (Wohnung-Arbeitsstätte oder Familienheimfahrten)?


    Mit welcher Begründung wurde die Anerkennung der Fahrtkosten im letzten Jahr durch das FA abgelehnt?

  • ich wollte mit der Ummeldung vom Erstwohnsitz noch warten, aber in diesem Jahr habe ich das schon erledigt ;)



    Ich habe sie angegeben als Wohnung-Arbeitsstätte. Das Finanzamt hat mir gesagt, dass das nicht ginge, da es sich immer um meinen Erstwohnsitz handeln müsse sofern dieser näher an der Arbeitsstätte liegt. Ich hab das dann auch akzeptiert.



    Jetzt würde ich es gerne anders machen und richtig begründen. Allerdings weiß ich nicht so recht wie ich es eintragen soll, damit das Finanzamt sieht, dass ich mit 51 Km die von meinem Zweitwohnsitz aus meine und nicht die vom Erstwohnsitz aus. Sonst passiert das selbe wie beim letzten Mal.

    • Offizieller Beitrag

    Der Beitrag Entfernungspauschale - maßgebliche Wohnung auf WIKIPEDIA erläutert in einfach Worten die Möglichkeiten. Wichtig ist, den Lebensmittelpunkt glaubhaft zu machen und ggf. eine relativ hohe Kilometerleistung zu belegen.