Umsatzsteuer Schweiz

  • Ich bin Einzelunternehmer (Gewerbetreibernder), nehme an der Regelbesteuerung teil (UStVA quartalsweise), bin IST-Versteuerer.


    Ich habe einen Auftrag abgewickelt, bei dem sowohl Leistender (ich) als auch Leistungsempfänger im Inland, also in Deutschland steuerpflichtig sind. Es handelt sich NICHT um Bauleistungen nach §13b USTG. Lediglich der Leistungsort liegt ausserhalb Deutschlands und der EU: in der Schweiz.


    Frage: Wie ist dieser Umsatz steuerlich zu behandeln? Sollte dieser Fall von normaler Inlandsbesteuerung abweichen, welches ist der entstprechende Absatz im USTG?


    Vielen Dank!

  • Die Antwort findest Du vermutlich in der MB-Hilfe ErsteHilfe Steuern & Buchhaltung. Dort gibt es einige Kapitel die sich mit dem Thema befassen. Wenn die Abtwort dort nicht zu finden ist, einfach noch einmal nachfragen.

  • Die Antwort findet sich schon in der Hilfe, die denn ganz einfach lautet:

    Zitat von MB-Hilfe

    Die Details besprechen Sie anhand der Besonderheiten Ihres Unternehmens, des jeweiligen Kunden sowie der ... Leistungsart am besten mit Ihrem Steuerberater oder direkt mit dem zuständigen Finanzamt.


    Denn meiner Meinung nach muss hier unter Umständen sogar die schweizerische USt berechnet werden. Es hängt alles davon ab, welcher Ort als Leistungsort anzusehen ist.
    Voraussetzung hierfür ist in der Regel die vorherige steuerliche Registrierung des deutschen Unternehmers im Ausland beziehungsweise die Bestellung eines Fiskalvertreters im entsprechenden Land. Teilweise sehen Staaten zwar auch hier eine Vereinfachung entsprechend der Steuerschuldverlagerung im Rahmen des reverse-charge-Verfahrens (s.o. unter "Katalogleistungen) oder in ähnlicher Weise vor. Dies bedarf jedoch der genauen Prüfung im Einzelfall im nationalen Steuerrecht des Tätigkeitsorts.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()