Durch das führen meiner Konten ist eigendlich der klassische Kontoauszug überflüssig. Auch wenn dieser z.B. im 90 Tage Zeitraum oder nur einmal im Jahr kommt ist dies einmal zu viel. Eine Jahresabrechnung reicht aus.
Meine Banken, BW-Bank und Sparkasse sagen mir steht von Gesetz wegen ein Kontoauszug zu, auch meine Willenserklärung die ich abgegeben habe, ist den Banken egal.
Hier liegt nach meiner meinung Selbstbedienung der Banke vor, sicherlich nicht bei den reinen Online Banken (Habe ich nicht geprüft).
Auch wir als Verbraucher müssen uns wehren.
Hier meine Mail an die Banken
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
Im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung, werde ich meine Konten nur noch elektronisch führen.
Ich bitte sie mir ab sofort keine Kontoauszüge zu zusenden.
Am Jahresende bitte ich nur um die Zusendung der üblichen Jahressteuerbescheinigung je Konto.
Besten Dank
Mit freundlichen Grüßen/ Best Regards
Antwort der Bank mit meiner Antwort
Betreff: Kontoauszüge und Jahressteuerbescheinigungen
Sehr geehrter Herr XXX,
da Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Bereitstellung Ihrer
Kontoauszüge haben, werden wir die Auszüge für Ihre privaten Konten
(ausgenommen der Sparkonten) bei uns sammeln und Sie Ihnen einmal jährlich
zur Verfügung stellen.
Die Erstellung der Steuerbescheinigung haben wir auf jährlich umgestellt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Änderung allerdings erst für das Jahr
2011 wirksam ist.
Falls Sie Rückfragen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir nehmen uns gerne
Zeit für Sie!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von meiner Seite
Sehr geehrter Frau XXXXXX,
ich bin noch Kunde der XXXXXXX Bank.
Wenn sie mir sagen ich habe ein gesetzliches Recht auf die Bereitstellung von Kontoauszügen, wiederspricht es nicht meiner Forderung.
1. Die Bank hat durch meine Teilnahme am Onlinebanking die Gesetzliche Grundlage erfüllt.
2. Wenn ich sie von der Grundlage entbinde, liegt es im meinem Verantwortungsbereich
3. Ich gehe davon aus, dass ich keine Belästigung durch die BW Bank in Form von Kontoauszügen erhalte.
4. Ich gehe davon aus dies geht mit sofortiger Wirkung, die Bank ist ein Dienstleister wo ich NXXXXXXX KXXXXXX Kunde bin und ich nur für die von mir bestellten Dienstleistungen bezahle, sonst bleibt mir nur eine Sache sofort meine Konten bei ihnen auf zu lösen.
5. Wenn ich weiter darüber nachdenke ist dies reine Selbstbedienung unter dem Deckmantel des Gesetzes oder man kann es auch Lobbyismus nennen und den mache ich nicht mit, denn ich bestimme für was ich mein Geld ausgebe.
Bitte kurzfristige Antwort wie sich die XX Bank der Sache steht
Mit freundlichen Grüßen/ Best Regards
Kopie der Mail habe jeweils an Angela.Merkel@Bundestag.de in der Hoffnung es ändert sich was.
Wer sich betroffen fühlt kann ja auch seiner Bank schreiben mit CC der Bundeskanzlerin, wie sagte der alte Raiffeisen " Gemeinsam sind wir Stark"
Danke für eure Unterstützung