Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

  • Liebe Mitglieder!




    Ich habe heute einen Brief vom FA bekommen, dass ich die
    Umsatzsteuer-Vorauszahlungen von 130 Euro insgesamt, die ich monatlich
    vom FA im Jahr 2009 bekommen habe nun zurückzahlen soll, da sich mein
    Umsatz im Jahr 2009 auf 0,- Euro belief. Ich habe ein Nebengewerbe als
    Büroservice, aber das Jahr 2009 war katastrophal. Ich habe zwar viel
    akquieriert, es ist aber nichts zustande gekommen letztes Jahr. Ist es
    richtig, dass ich die im Jahre 2009 vom FA an mich gezahlten
    Umsatzsteuer-Vorauszahlungen jetzt an das FA zurückzahlen muss?




    Herzlichen Dank, ich bin froh über solche Foren!!!




    P.S. Das FA hat mir auch vorgestern einen Brief geschickt, dass ich ab
    01.01.2010 von den Voranmeldungen befreit bin. Heißt das, ich kann
    keine Vorsteuer auf meine Ausgaben mehr geltent machen bis ich wieder
    positive Umsätze fahre?

    • Offizieller Beitrag

    Du musst Dich schon etwas deutlicher ausdrücken. Das FA schickt Dir keinen Brief und fordert Geld zurück. Entweder du bekommst eine abrechnung über Umsatzsteuer, dann hast Du vorher eine Jahreserklärung etc. abgegeben, oder Du bekommst einen Bescheid über Umsatzsteuer.


    Ohne genaue Angaben zum Sachverhalt kann Dir hier niemand helfen.

  • Liebe Mitglieder!




    Ich habe gestern gleich die Gelegenheit genutzt und mich an mein
    Finanzamt gewandt. Es stellte sich heraus, dass das Finanzamt
    tatsächlich einen Fehler gemacht hat, ich muss selbstverständlich die
    Vorsteuer nicht zurückzahlen. Das Finanzamt hatte die Vorsteuer in die
    Spalte Umsatzsteuer übertragen.




    Viele Grüße!!!

    • Offizieller Beitrag

    Dann hast Du aber trotzdem einen Bescheid über Umsatzsteuer oder eine Steuerabrechnung erhalten und nicht "ein Schreiben". Diese Feinheiten sollte man schon unterscheiden, wenn man Hilfe aus einem Forum erwartet.