Rücklastschrift verbuchen ???

  • Hallo Allerseits, ich hab da mal ne grundsätzliche Frage,


    zwei Abbuchungen von meinem Konto sind zurückgeholt worden mangels Deckung. Wie verbuche ich die, weil ja auch eine Gebühr drauf kommt die gleich einbehalten wird von der Bank, heist z.b ich überweise 100€, die Bank holt sie zurück und schreibt mir 99,55€ wieder gut, die 0,45 € sind Gebühr. Müsste ich "normal" die 100 verbuchen als Ausgabe, die 99,55 als Einnahme auf das gleiche Konto und unter Kassenbuch die Differenz als Kosten des Geldverkehrs, oder sollte ich, weil ich nur ein "Gewerbe" hab und keine "Gesellschafft" bin, alles ganz normal verbuchen und eben auf den Kleckerbetrag verzichten weil es einfacher ist, ich muss ja im Zahlungsverkehreingang nicht alles verbuchen, wenn ich nicht will, also könnte ich dan letztendlich die spätere gezahlte Zahlung verbuchen und mir den Rest sparen, oder ?


    Gruß


    Miron

    Mit freundlichen Grüßen


    Miron Möritz
    mm-dienstleistungen
    Loccumer Str. 55
    30519 Hannover



    Eingesetzte Software Wieso Kaufmann 2009 / 2010

  • oder sollte ich, weil ich nur ein "Gewerbe" hab und keine "Gesellschafft" bin, alles ganz normal verbuchen und eben auf den Kleckerbetrag verzichten weil es einfacher ist, ich muss ja im Zahlungsverkehreingang nicht alles verbuchen, wenn ich nicht will, also könnte ich dan letztendlich die spätere gezahlte Zahlung verbuchen und mir den Rest sparen, oder ?


    ...du hast aber ein komisches Verständnis für die Ordnungsmäßigkeit einer Buchführung. :?:
    MfG Günter


    Du buchst den vollen Betrag zurück.
    Die Gebühr buchst du auf "Nebenkosten des Geldverkehrs"

  • Hallo Günter,


    alles was ich über die Materie weiss hab ich mir selbst angeeignet, denke mal wie viele ander hier auch, daher bitte ich um vergebung für mein komisches verständnis, aber wenn ich sowas sicher wüsste wäre ich nicht hier unterwegs ;) , ich danke dir für die schnelle und unkomplizierte Antwort, jetzt bin ich wieder etwas schlauer und komme wieder weiter mit meiner Buchführung


    Gruß


    Miron

    Mit freundlichen Grüßen


    Miron Möritz
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  • ich muss ja im Zahlungsverkehreingang nicht alles verbuchen, wenn ich nicht will,


    ...solche Aussagen sind von Übel, ansonsten hast du doch keine Kleckerfirma mehr, da musst du dich schon an gesetze halten.
    Du darfst gerne weiter fragen, auch wenn die Antwoirten schon mal kurz und knapp sind.
    MfG Günter

  • Hallo Günter,


    gemeint ist das ich als Gewerbetreibender z.b. nicht zwingend für mein Gewerbe ein eigenes Konto brauche, es könnte auch mein Privatkonto dafür herhalten. Heisst im Umkehrschluss das ich nicht alles was ich per Kaufmann im Modul Banking / Zuordnungen / Zahlungsverkehreingang von den Kontoauszügen einlese auch verarbeiten ( buchen ) muss. Ich hab vorher eine ganz normale Einnahme / Überschuss per Excel verwendet, hat eigentlich gereicht, wollte umsteigen weil ich vor der Krise expandieren wollte und der Umfang größer werden sollte, und in Excel hab ich auch nur verbucht was für die Firma war, das meinte ich damit


    Gruß


    Miron

    Mit freundlichen Grüßen


    Miron Möritz
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  • gemeint ist das ich als Gewerbetreibender z.b. nicht zwingend für mein Gewerbe ein eigenes Konto brauche, es könnte auch mein Privatkonto dafür herhalten.


    ...alles klar.
    Trotzdem würde ich für die Zukunft ein eigenes Bankkonto für die Firma machen.
    So wie es jetzt läuft, hast du keinerlei Saldenkontrolle, und ein Prüfer prüft nachher wirklich stundenlang, ob du auch alles verbucht hast. :(
    MfG Günter

  • Hallo Günter


    Ich hab ja eins, manchmal denk ich aber das sich der aufwand des Buchens manchmal im gegensatz zum ertrag ( z.b. Parkschein 0,50€ ) nicht lohnt, suche den Parkschein nicht, verbuche ihn nicht und zahle ihn somit aus privater Tasche. Die Frage bei einer Prüfung wäre, nimmt der Prüfer den Kontoauszug und gleicht mit den Buchungen ab ( dann fiele der Parkschein auf ) oder nimmt er die Buchungen und schaut ob die auch über das Konto liefen ( dann Interessiert der Parkschein nicht ), hast du da erfahrungen oder Ahnung ???


    Gruß


    Miron

    Mit freundlichen Grüßen


    Miron Möritz
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  • Hallo Miron,
    bei Finanzkonten überprüft ein Prüfer zuerst, ob der Saldo des Kontoauszugs mit dem Saldo deines Buchhaltungskontos übereinstimmt. Wenn nicht geht es in die Details.
    Wenn du den Parkschein nicht findest, buchst du ihn eben als Privatausgabe - hauptsache gebucht. Dann stimmt ja auch dein Saldo.
    Das Finanzamt hat übrigens - bis auf Ausnahmen - nichts dagegen, wenn du deinen Gewinn erhöhst, weil du Belege nicht findest; nur andersherum wird es ernst.
    Einige Aufwendungen, die keine Vorsteuer enthalten, buchst du ohnehin nach Kontoauszug, denn wenn du Lastschrifteinzug vereinbart hast, erhältst du weder von der GEZ noch vom Finanzamt für Kfz-Steuer einen Beleg.