Handwerkerleistungen

  • Hallo zusammen...


    wir haben im letzten Jahr begonnen ein EFH zu renovieren (inkl. Wohnraumerweiterung durch Aufstockung).


    Das Haus ist noch nicht durch uns bewohnt, Umzug ist Mitte 2010 geplant. Die Rechnungen die ich durch KfW-Darlehen beglichen habe kann ich nicht ansetzen, die für die Wohnraumerweiterung wohl auch nicht... aber was ist mit Rechnungen wie Dachdecker, Schlosser oder Elektro (natürlich nur Lohnkosten)?


    Die Dame im Finanzamt war sich nicht sicher, ob es überhaupt was geht, da das Haus 2009 ja noch nicht durch uns bewohnt war...


    Vielen Dank schonmal für die Antworten...


    Alex

    • Offizieller Beitrag

    Die Dame im Finanzamt war sich nicht sicher, ob es überhaupt was geht, da das Haus 2009 ja noch nicht durch uns bewohnt war...

    Das ist sicherlich nicht Dein Problem: vgl. Tz. 19 des Anwendungsschreiben des BMF vom 15.02.2010


    Dein eigentliches Problem ergibt sich schon aus der nachfolgenden Tz. 20 des Anwendungsschreibens. Danach scheiden nämlich alle Kosten in Zusammenhang mit Deiner Wohnraumerweiterung durch Aufstockung aus. So u.a. auch die Handwerkerleistungen zur Dacherneuerung, Schlosser- und Elektroarbeiten (Erweiterungen, etc.).

  • Hallo Miwe4,


    vielen Dank für die schnelle Antwort...


    Ich habe die Renovierung in verschiedene Bauabschnitte unterteilt:


    Renovierung UG
    Renovierung EG
    Aufstockung und Ausbau DG


    Elektro, zum Beispiel hat auch so die Rechnungen ausgestellt (die alten Leitungen waren 40 Jahre alt)... Die Haustüren wurden ebenfalls ausgetauscht, die haben doch auch nichts mit der Wohnraumerweiterung zu tun. Ich werde das jetzt einfach probieren...


    Grüße aus Kölle


    Alex

  • nochmal hallo...


    mein Elektriker sagt, er rechne nach "(Kabel) Meter" ab.... er kann die Lohnkosten also nicht gesondert ausweisen. Wahrscheinlich hat er keine Lust eine gesonderte Rechnung zu erstellen... :(


    Kann ich die Lohnkosten prozentual aus der Rechnungssumme herausrechnen?


    und nochmal vielen Dank....


    Alex

    • Offizieller Beitrag

    mein Elektriker sagt, er rechne nach "(Kabel) Meter" ab.... er kann die Lohnkosten also nicht gesondert ausweisen.

    Er muss es tun. Ergibt sich im Prinzip aus § 14 Absatz 4 UStG. Ansonsten einfach die Rechnung formal (schriftlich Einschreiben mit Rückschein) beanstanden und nicht bzw. nur teilweise bezahlen.