Kindergeld für Kind eintragen wenn es nicht mehr zuhause wohnt ??

  • Hallo,ich habe folgendes Problem:Unsere Tochter ist am 31.12.08 zu Ihren Freund gezogen und hat sich auch umgemeldet.Da sie sich noch in der Ausbildung befand erhielt sie in der Zeit vom 01.01.09 - 01.06.09 Kindergeld,welches an uns ausgezahlt wurde und wir es an Ihr weitergegeben haben.Ab den 17.06.09 hat sie dann sofort nach Ende der Ausbildung als Fachangestellte gearbeitet.Ihre eigene Einkommenssteuererklärung für 2009 hat sie schon fertiggestellt.
    Meine Frage:Muß ich das erhaltene Kindergeld nun in der Anlage K angeben und wieweit muß ich Ihre Einkünfte angeben?? Also den Ausbildungslohn und den Angestelltenlohn??????.


    In voraus vielen Dank.


    Gruß
    Blechschmied ?(

    • Offizieller Beitrag

    Muß ich das erhaltene Kindergeld nun in der Anlage K angeben

    Ja.

    wieweit muß ich Ihre Einkünfte angeben?? Also den Ausbildungslohn

    Ja. Deshalb gibt man ja auch den Ausbildungszeitraum ein.