Kann ich eine Stundungsgebühr für die Gewerbesteuer als
BA geltend machen?
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Bis 2007: Ja. Sind übrigens keine Gebühren, sondern Stundungszinsen. siehe auch: § 234 Stundungszinsen
Ab 2008: Nein. Nicht abzugsfähige Betriebsausgabe (wie die Gewerbesteuer ja auch). siehe auch: § 4 Absatz 5b EStG -
Die Gewerbesteuer ist schon ab Erhebungszeitraum 2008 naBA.
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Die Gewerbesteuer ist schon ab Erhebungszeitraum 2008 naBA.
Hast Recht, Tipp- oder Denkfehler (keine Ahnung, was mich geritten hat). Vielen Dank, ich habe es editiert.
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Danke!
Dachte die Stundungszinsen hätten nichts mit der
Abziehbarkeit der Gewerbesteuer zu tun.
Wirkt sich der Stundungszins auf die Steuerermäßigung nach §35 EStG aus?
Sprich wird er als Teil der Gewerbesteuer in Abzug gebracht?
Dürfte eigentlich nicht gehen, da der Stundungszins ja für eine
bereits in Abzug gebrachte Gewerbesteuer zählt? -
Wirkt sich der Stundungszins auf die Steuerermäßigung nach §35 EStG aus? Sprich wird er als Teil der Gewerbesteuer in Abzug gebracht?
Nein.