Habe gerade mein Gewerbe angemeldet und habe nun ein paar Fragen...

  • Ich arbeite als freier Handelsvertreter und vermittle dabei Versicherungen für eine einzige Gesellschaft.
    Ich mache eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung.
    Jetzt müsste ich wissen wie ich mit den KFZ-Kosten umgehe. Ich benutze ein Auto, dass auf meine Eltern zugelassen ist.
    Ich fahre im Jahr ca. 25000 KM, davon ca. 15000 bis 20000 KM gecshäftlich, also Kundentermine, Meetings, Seminare und so weiter.
    Nun kann ich entweder ein Fahrtenbuch führen oder die 1%-Regelung anwenden. Was ist sinnvoller? Kann ich überhaupt die 1%-Regelung anwenden, da es ja nicht mein KFZ ist?
    Wo kann ich die Kilometerpauschale steuerlich geltend machen? Muss ich sie als Werbungskaosten eintragen oder trage ich sie ganz einfach in die EInnahme-Überschuss-Rechnung ein?
    Kann ich zusätzlich auch noch die benzinrechnungen geltend machen oder geht das nur bei der 1%-regelung?


    Wie sieht es mit meinem HAndy und dem Internet aus? Kann ich die Kosten komplett eintragen und meinen Gewinn damit mindern? ODer muss ich den geringen privaten Anteil herausfiltern?



    Gibt es eventuell jemanden, der im selben Bereich tätig ist, der sich näher mit mir darüber unterhalten möchte?


    Gruß


    Stefan R.

  • Als freier Handelsvertreter bist du Gewerbetreibender (verfügtst also über Gewinneinkünfte) und hast dementsprechend Betriebsausgaben und keine Werbungskosten (diese gibts bei den Überschußeinkünften). Deine Einnahmen und Ausgaben kannst du mit der E/Ü Rechnung aufzeichen.
    Zu den Kfz-Kosten: Auf welcher Basis übergeben dir deine Eltern das Fahrzeug? Leihe oder Miete? Gibts einen Mietvertrag? Wie erfasst du die Kosten (Benzin, Reparatur, Instandhaltung, Steuern u. Versicherung) für das Kfz? Wenn du deinen Eltern ein Entgelt für die Überlassung des Kfz zahlen solltest haben die ja dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung!


    An deiner Stelle würde ich die Fahrten 0,58DM/km abrechnen, damit ist alles abgegolten. Für Abschreibung hast du ja keine Bemessungsgrundlage.
    Die Kilometerpauschale kannst du unter Reisekosten Unternehmer geltend machen. Sofern du dich für die Kilometerpauschale entscheidest kannst du wie gesagt keine anderen Kosten des KFZ ansetzen.


    Für Handy u.a. würde ich einen Prozentsatz für Eigenverbrauch zw. 40-50% ansetzen.