Ich arbeite als freier Handelsvertreter und vermittle dabei Versicherungen für eine einzige Gesellschaft.
Ich mache eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Jetzt müsste ich wissen wie ich mit den KFZ-Kosten umgehe. Ich benutze ein Auto, dass auf meine Eltern zugelassen ist.
Ich fahre im Jahr ca. 25000 KM, davon ca. 15000 bis 20000 KM gecshäftlich, also Kundentermine, Meetings, Seminare und so weiter.
Nun kann ich entweder ein Fahrtenbuch führen oder die 1%-Regelung anwenden. Was ist sinnvoller? Kann ich überhaupt die 1%-Regelung anwenden, da es ja nicht mein KFZ ist?
Wo kann ich die Kilometerpauschale steuerlich geltend machen? Muss ich sie als Werbungskaosten eintragen oder trage ich sie ganz einfach in die EInnahme-Überschuss-Rechnung ein?
Kann ich zusätzlich auch noch die benzinrechnungen geltend machen oder geht das nur bei der 1%-regelung?
Wie sieht es mit meinem HAndy und dem Internet aus? Kann ich die Kosten komplett eintragen und meinen Gewinn damit mindern? ODer muss ich den geringen privaten Anteil herausfiltern?
Gibt es eventuell jemanden, der im selben Bereich tätig ist, der sich näher mit mir darüber unterhalten möchte?
Gruß
Stefan R.