Seit letztem Jahr besitze ich einen Firmenwagen. Den kann ich allerdings nicht steuerlich absetzen. Nach meiner Information, aber sehr wohl die Einmalzahlung.
Mein Mitarbeiteranteil beträgt 251 € der Geldwertevorteil 311 € somit kann ich die Fahrereinmalzahlung zwar nicht als Werbungskosten absetzen, aber ich kann eine Kürzung im bescheinigten Jahresbrutto vornehmen (Stichwort: negativer Arbeitslohn).
Laut aktuellem BMF-Schreiben vom 06.02.2009 (Az. IV C 5 - S 2334/08/10003) können die Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten nicht nur im Zuzahlungsjahr, sondern auch in den darauf folgenden Kalenderjahren auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden.
Jetzt meine 2 Frage, wie trage ich dies in das Wisosparbuch ein? Das wird dann entgegen den Werbungskosten in einem Jahr mit dem vollen Betrag von Jahresbrutto abgezogen?