Firmenwagen - Fahrer Einmalzahlung

  • Seit letztem Jahr besitze ich einen Firmenwagen. Den kann ich allerdings nicht steuerlich absetzen. Nach meiner Information, aber sehr wohl die Einmalzahlung.
    Mein Mitarbeiteranteil beträgt 251 € der Geldwertevorteil 311 € somit kann ich die Fahrereinmalzahlung zwar nicht als Werbungskosten absetzen, aber ich kann eine Kürzung im bescheinigten Jahresbrutto vornehmen (Stichwort: negativer Arbeitslohn).


    Laut aktuellem BMF-Schreiben vom 06.02.2009 (Az. IV C 5 - S 2334/08/10003) können die Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten nicht nur im Zuzahlungsjahr, sondern auch in den darauf folgenden Kalenderjahren auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden.


    Jetzt meine 2 Frage, wie trage ich dies in das Wisosparbuch ein? Das wird dann entgegen den Werbungskosten in einem Jahr mit dem vollen Betrag von Jahresbrutto abgezogen?

  • Habe mal mit meinem Finanzamt (Kaiserslautern) telefoniert, und die waren wirklich freundlich und hilfbereit. Es scheint zwar eher selten zu sein, meist zieht wohl der Arbeitgeber die Kosten der Einamlzahlung vom Brutto ab, aber wenn nicht, kann man die Lohnsteuer kürzen. Aber dies muss man genau Begründen mit den Unterlagen, (Kosten des Wagens, wie Zahlungsnachweis für Einmalzahlung) sonst machen die sie Kürzung des Lohns rückgängig.