Vorsteuerabzug für Internetkosten

    • Offizieller Beitrag

    Was willst Du denn? Du hast eine unentgeltliche Wertabgabe in der EÜR und eine dementsprechende unentgeltliche Wertabgabe in der USt-Erklärung. Dazu fügst Du Deiner USt-Erklärung ja noch eine gesonderte Erläuterung bei, aus der das FA ersehen kann, für was Du die unentgeltliche Wertabgabe erklärt und wie Du sie berechnet hast.

  • Was willst Du denn?

    Ich will wissen, ob es richtig ist, dass die unentgeltliche Wertabgabe nicht in der Zeile 35 der USt-Erklärung auftaucht, sondern in der Zeile 33. Handelt es sich hier um einen Fehler meinerseits, einen Fehler in der EÜR bzw. bei der Datenübernahme EÜR -> USt-Erklärung oder ist alles korrekt?


    Du hast eine unentgeltliche Wertabgabe in der EÜR und eine dementsprechende unentgeltliche Wertabgabe in der USt-Erklärung. Dazu fügst Du Deiner USt-Erklärung ja noch eine gesonderte Erläuterung bei, aus der das FA ersehen kann, für was Du die unentgeltliche Wertabgabe erklärt und wie Du sie berechnet hast.

    Das ist mir neu, reicht die EÜR da nicht? Wie soll diese gesonderte Erklärung denn aussehen? Einfach formlos erklären zu was die unentgeltliche Wertabgabe gehört?

    • Offizieller Beitrag

    Handelt es sich hier um einen Fehler meinerseits, einen Fehler in der EÜR bzw. bei der Datenübernahme EÜR -> USt-Erklärung oder ist alles korrekt?

    Bei Buchung über Konto 8900 landet die unentgeltliche Wertabgabe in Zeile 33 der USt-Erklärung. Dem FA ist so ziemlich egal, ob Deine unentgeltliche Wertabgabe in Zeile 33 oder Zeile 35 steht. Hauptsache es wieß, wie sich diese zusammensetzt und berechnet.

    Wie soll diese gesonderte Erklärung denn aussehen? Einfach formlos erklären zu was die unentgeltliche Wertabgabe gehört?

    Was und wie berechnet (s.o.). Wie soll das FA das denn sonst wissen, geschweige denn berechnen?

  • Wie soll das FA das denn sonst wissen, geschweige denn berechnen?

    Bis jetzt bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass solche Sachen nur auf Nachfrage des FAs bzw. im Rahmen einer Betriebsprüfung zu erläutern sind. Ansonsten müsste ich sämtliche Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben der EÜR bzw. der USt-Erklärung beilegen, damit das FA alles selbst berechnen kann. Ist dem so?

    • Offizieller Beitrag

    Bis jetzt bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass solche Sachen nur auf Nachfrage des FAs bzw. im Rahmen einer Betriebsprüfung zu erläutern sind.

    Wie kommst Du auf so etwas? Was meinst Du. wozu da ein Bearbeiter im FA sitzt?

    Ansonsten müsste ich sämtliche Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben der EÜR bzw. der USt-Erklärung beilegen, damit das FA alles selbst berechnen kann.

    Wer sagt das denn?


    Kostenart - Betrag x % Privatnutzung = unentgeltliche Wertabgabe


    Wozu gibt es Word, Excel, oder Papier und Kugelschreiber?


    Oder vielleicht das betroffene Konto ausdrucken.

  • Hm, also so wirklich verstehen tue ich es nicht. Du sagst also, dass man unentgeltliche Wertabgaben immer durch eine gesonderte Erklärung darlegen muss, für "normale" Einnahmen oder Ausgaben, die zu 100% betrieblich veranlasst sind, man aber keine Rechnung beilegen braucht? Also z.B. die private Internet-Nutzung, die in meinem Fall keine 100 EUR ausmacht muss ich gesondert erklären, ein neues Notebook für über 1000 EUR wird aber ohne jegliche Belege als Ausgabe akzeptiert. Richtig?


    Ich glaube es dir ja gerne, dass es gängige Praxis ist, aber woher soll jemand wie ich, der einfach seine EÜR macht, das wissen? Ich würde zumindest mal erwarten, dass WISO im Falle der Buchung der unentgeltlichen Wertabgabe einen Hinweis ausgibt, dass man bitte erklären soll, für was die unentgeltliche Wertabgabe eigentlich bestimmt ist, falls das FA diese Erklärung tatsächlich braucht.


    Und nein, ich habe keine Ahnung, was die FA-Bearbeiter die ganze Zeit machen, genauso wenig wie bei 95% aller anderen Berufe.

    • Offizieller Beitrag

    für "normale" Einnahmen oder Ausgaben, die zu 100% betrieblich veranlasst sind, man aber keine Rechnung beilegen braucht? ......., ein neues Notebook für über 1000 EUR wird aber ohne jegliche Belege als Ausgabe akzeptiert. Richtig?

    Nein. Auch wieder nicht richtig so. Das FA kann jederzeit, und ohne besonderen Anlass oder Begründung, die Vorlage von Originalbelegen anfordern. Und glaube mir, davon wird immer wieder Gebrauch gemacht. Sei es stichprobenweise oder schwerpunktmäßig.


    Anlass der "Gutgläubigkeit" des FA sind nicht nicht Deine blauen (oder sonstwie) Augen, sondern Deine Unterschrift unter der Steuererklärung. Mit dieser bestätigst Du die Richtigkeit Deiner Angaben und stehst für diese gerade.


    Das Ganze dient der Möglichkeit, die Erklärung überhaupt überschlägig prüfen zu können. Insbesondere eben auch die Umsatzsteuer zu verproben.


    Mach was Du willst. Nur wundere Dich nicht, wenn vielleicht eine zu erwartende Steuererstattung durch vermeidbare Rückfragen seitens des FA verzögert wird.

  • Dass das FA jederzeit die Belege anfordern kann, ist verständlich. Mir war nur nicht klar, warum man bei der unentgeltlichen Wertabgabe von vornherein schon eine gesonderte Erklärung braucht. Es gibt also kein Gesetz, wo so etwas drin steht, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das FA da nachfragt.


    Ich denke, ich werde die Kontenübersicht ausdrucken und mit abgeben. Da ich nur wenige Einnahnmen und auch Ausgaben habe, ist das ganze noch recht übersichtlich.


    Danke für die Erklärungen!

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, ich werde die Kontenübersicht ausdrucken und mit abgeben.

    Genau. Du machst ja sicherlich bei der Eingabe im Programm eine kurze und aussagekräftige Beschreibung ("Telefon Privatanteil 50%", etc.).