Vorsteuerabzug für Internetkosten

  • Hallo,


    ich bin seit 2009 als freiberuflicher Informatiker tätig. Da meine Einnahmen und Ausgaben relativ simpel sind (regelmäßige Einnahmen und nur wenige Ausgaben), möchte ich versuchen erst mal ohne einen Steuerberater auszukommen und die Einkommens- und Umsatzsteuererklärung für 2009 selbst zu machen.


    Nun zu meiner Frage: meine Tätigkeit führe ich meistens von zu Hause aus und dafür brauche Internetzugang (z.B. zum Datenaustausch mit dem Kunden). Ich habe einen reinen DSL-Anschluss ohne Festnetz, den ich aber auch privat benutze (max. zu 30%). In den Umsatzsteuervoranmeldungen, die ich im 2009 abgegeben habe, habe ich die Internetkosten voll angegeben und die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bzw. verrechnet bekommen. Nun habe ich im Zusammenhang mit der Einkommenssteurerklärung gelesen, dass die Internet- oder Telefonkosten nur prozentual abgeschrieben werden können, also zu 70% in meinem Fall. Gilt das auch für die Umsatzsteuer? Irgendwie habe ich bis jetzt angenommen, dass der Vorsteuerabzug entweder voll oder gar nicht gemacht werden kann.


    Wie soll ich also jetzt am besten verfahren? Eigentlich machen die Internetkosten gar nicht so viel aus. Wenn das ganze allzu kompliziert ist, würde ich notfalls lieber auf den Abzug verzichten, als später Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Das Problem ist nur, dass ich die Kosten in den USt-Voranmeldungen bereits angegeben habe.

  • Ja, seit etwa 5 Minuten ;) Danke für den Tipp!


    Sehe ich es richtig, dass ich den Privatanteil in WISO Sparbuch unter Betriebseinnahmen -> Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen eintragen kann?


    Kann ich auch weiterhin so verfahren (also in der USt-Voranmeldung den vollen Vorsteuerbetrag angeben und am Jahresende die "Korrektur" durch die unentgeltliche Wertabgabe vornehmen)? Oder besser die Vorsteuer schon in den USt-Voranmeldungen prozentuall angeben?


    Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuererklärung 2009? Da darf ich jetzt eigentlich nur den geschäftlichen Anteil der Vorsteuer angeben, richtig? Ist das zulässig? Wie wird das Finanzamt reagieren, wenn ich in den USt-Voranmeldungen insgesamt einen höheren Vorsteuerbetrag angegeben habe als in der USt-Erklärung (die Differenz ist aber nicht sehr hoch, es sind nur um die 20 EUR)?

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich es richtig, dass ich den Privatanteil in WISO Sparbuch unter Betriebseinnahmen -> Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen eintragen kann?

    Ja. Aber warum nutzt Du nicht den Programmbestandteil Einnahmenüberschussrechnung und Kassenbuch?

    Kann ich auch weiterhin so verfahren (also in der USt-Voranmeldung den vollen Vorsteuerbetrag angeben und am Jahresende die "Korrektur" durch die unentgeltliche Wertabgabe vornehmen)? Oder besser die Vorsteuer schon in den USt-Voranmeldungen prozentuall angeben?

    Du musst nach dem Gesetz die unentgeltliche Wertabgabe bereits für jeden bzw. in jedem Voranmeldungszeitraum erklären.

    Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuererklärung 2009? Da darf ich jetzt eigentlich nur den geschäftlichen Anteil der Vorsteuer angeben, richtig? Ist das zulässig? Wie wird das Finanzamt reagieren, wenn ich in den USt-Voranmeldungen insgesamt einen höheren Vorsteuerbetrag angegeben habe als in der USt-Erklärung (die Differenz ist aber nicht sehr hoch, es sind nur um die 20 EUR)?

    Vorsteuer Unternehmensvermögen bzw. unternehmerisch veranlasste Aufwendungen voll zu erfassen und dann über die unentgeltliche Wertabgabe mit Umsatzsteuer auszugleichen.


    Du bist sicher, dass Du Einkommen- und Umsatzsteuererklärung sowie EÜR selber machen möchtest? Deine Fragen lassen darauf schließen, dass nicht sehr viel Grundwissen vorhanden ist. Manchmal ist ein Steuerberater billiger als kein Steuerberater.

  • Erst mal danke für Deine Antworten, miwe4!


    Vorsteuer Unternehmensvermögen bzw. unternehmerisch veranlasste Aufwendungen voll zu erfassen und dann über die unentgeltliche Wertabgabe mit Umsatzsteuer auszugleichen.

    Ok, dann wird die Summe der USt-Voranmeldungen nicht genau mit dem Betrag aus der USt-Erklärung übereinstimmen und ich werde die Differenz nachzahlen müssen, richtig? Fragt das Finanzamt in so einem Fall nach, wie es zu dieser Differenz kommt?


    Du bist sicher, dass Du Einkommen- und Umsatzsteuererklärung sowie EÜR selber machen möchtest? Deine Fragen lassen darauf schließen, dass nicht sehr viel Grundwissen vorhanden ist. Manchmal ist ein Steuerberater billiger als kein Steuerberater.

    Grundsätzlich hast Du natürlich recht, das sehe ich auch so. Aber ich möchte es trotzdem erst mal selbst probieren. Beim ersten Mal wird es sicherlich nicht einfach sein, aber ich finde das Thema recht interessant und lerne gerne etwas dazu. Außerdem sind meine Einnahmen und Ausgaben bis jetzt sehr übersichtlich. Und falls ich doch merke, dass ich nicht weiterkomme, kann ich immer noch einen Steuerberater nehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, dann wird die Summe der USt-Voranmeldungen nicht genau mit dem Betrag aus der USt-Erklärung übereinstimmen und ich werde die Differenz nachzahlen müssen, richtig?

    Ja.

    Fragt das Finanzamt in so einem Fall nach, wie es zu dieser Differenz kommt?

    Kann sein. Aber für solche Zwecke gibt es ja die EÜR (Abgleich ESt/USt).

    Grundsätzlich hast Du natürlich recht, das sehe ich auch so. Aber ich möchte es trotzdem erst mal selbst probieren.

    Das nennt man dann "Lehrgeld zahlen".

  • Das nennt man dann "Lehrgeld zahlen".

    Ja, das nehme ich in Kauf.


    Letzte Frage noch: ich trage jetzt alle meine Einnahmen und Ausgaben 2009 in die WISO EÜR 2009 ein, um danach die Daten in die USt-Erklärung und ESt-Erklärung zu importieren (du hast recht, das ist viel praktischer als die Daten aus der Excel-Tabelle, die ich vorher verwendet habe, zu übernehmen :thumbsup: ). Bei den Internetkosten buche ich 70% auf das Konto 4925, soweit klar. Bei den restlichen 30% bin ich mir nicht sicher, ob ich das Konto 8900 oder 1880 nehmen soll, beide haben die Bezeichnung "Unentgeltliche Wertabgaben". Was ist der Unterschied? 8900 konnte ich bei der Buchung nicht eingeben, von daher habe ich jetzt 1880 verwendet, ich hoffe das stimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Internetkosten buche ich 70% auf das Konto 4925, soweit klar.

    Anscheinend eben nicht. Ausgaben zu 100% zu erfassen und dann unentgeltliche wertabgabe mit Höhe der privaten Mitveranlassung.

    Bei den restlichen 30% bin ich mir nicht sicher, ob ich das Konto 8900 oder 1880 nehmen soll, beide haben die Bezeichnung "Unentgeltliche Wertabgaben".

    Wenn Du die unentgeltliche Wertabgabe als Einnahme buchst, wie es richtig ist, bleibt Dir nur 8900.

    8900 konnte ich bei der Buchung nicht eingeben, von daher habe ich jetzt 1880 verwendet, ich hoffe das stimmt.

    Weil Du auf Ausgaben gestellt hattest > s.o.


    Aber Du schaffst das ja alles alleine. :D


    Ich möchte nicht wissen, welche Fehler Du noch gar nicht bemerkt hast.

  • Anscheinend eben nicht. Ausgaben zu 100% zu erfassen und dann unentgeltliche wertabgabe mit Höhe der privaten Mitveranlassung.

    Hm, das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn ich das so mache, dann wird doch die Vorsteuer zu 100% berücksichtigt. Und das sollte ja nicht so sein, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich das so mache, dann wird doch die Vorsteuer zu 100% berücksichtigt. Und das sollte ja nicht so sein, oder?

    Was meinst Du, warum Du im Gegenzug eine unentgeltliche Wertabgabe (früher einmal "Eigenverbrauch" genannt) als umsatzsteuerpflichtigen Umsatz (= Betriebseinnahme mit dem Bruttobetrag) zu versteuern hast?


    Ein bisschen mehr Kenntnisse in diesem Bereich hätte ich von einem Informatiker allerdings erwartet.


    Erfasse es doch einfach so wie ich es beschrieben habe und schau Dir anschließend das Ergebnis im Rahmen der Steuerberechnung/Berechnung der Zahllast an.

  • Was meinst Du, warum Du im Gegenzug eine unentgeltliche Wertabgabe (früher einmal "Eigenverbrauch" genannt) als umsatzsteuerpflichtigen Umsatz (= Betriebseinnahme mit dem Bruttobetrag) zu versteuern hast?

    Alles klar, mein Problem war einfach, dass bei der Ausgabenbuchung aufs Konto 4925 automatisch 19% Vorsteuer ausgewählt werden, bei der Buchung der unentgeltlichen Wertabgabe auf das Konto 8900 wird dagagen standardmäßig kein Steuersatz (also 0%) ausgewählt. Deswegen war die Steuerberechnung vorher falsch. Jetzt habe ich 19% USt manuell gewählt, nun passt es.


    Könntest Du mir bitte noch erklären, warum diese Vorgehensweise besser/richtiger ist, als die Buchung gleich auf 2 Konten zu splitten (70% auf 4925 und 30% auf 1880)? Zumindest die Berechnung der USt ändert sich dadurch nicht. Ob dies die Berechnung der ESt beeinflusst, habe ich nicht ausprobiert.

    • Offizieller Beitrag

    Könntest Du mir bitte noch erklären, warum diese Vorgehensweise besser/richtiger ist, als die Buchung gleich auf 2 Konten zu splitten (70% auf 4925 und 30% auf 1880)?

    Weil es so alleine richtig ist. Abgesehen davon rechnen die unentgeltlichen Wertabgaben auch zum Gesamtumsatz i.S. § 19 Absätze 1 und 3 UStG. Und nur so können m.E. die unentgeltlichen Wertabgaben in der Zeile 16 der Anlage EÜR auch zutreffend auftauchen.

  • Auch wenn das eigentliche Thema schon geklärt ist, möchte ich den Unterschied verstehen. Wann würde es Sinn machen eine Ausgabe voll oder teilweise auf 1880 zu buchen? Könntest Du da ein Beispiel nennen? (Ich verspreche, das ist meine letzte Frage zu dem Thema ;) )

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn das eigentliche Thema schon geklärt ist, möchte ich den Unterschied verstehen. Wann würde es Sinn machen eine Ausgabe voll oder teilweise auf 1880 zu buchen? Könntest Du da ein Beispiel nennen?

    Probier es doch einfach. Mach vorher eine Kopie Deines Falles bzw. speichere unteranderem Dateinamen und ändere die Buchung/en. Dann schaust Du Dir die Unterschiede in der UST-Berechnung und (insbesondere) in der EÜR an.

  • Probier es doch einfach. Mach vorher eine Kopie Deines Falles bzw. speichere unteranderem Dateinamen und ändere die Buchung/en. Dann schaust Du Dir die Unterschiede in der UST-Berechnung und (insbesondere) in der EÜR an.

    Das habe ich gerade gemacht, letztendlich kommt es aufs gleiche raus. Nur dass es im ersten Fall Ausgaben und Einnahmen gibt und im zweiten Fall eben nur (Teil-)Ausgaben. In beiden Fällen tauchen die Entnahmen in der Zeile 82 der EÜR auf und zwar in der gleichen Höhe! In der Zeile 16 steht tatsächlich nur im ersten Fall was. Aber das ist für mich auch verständlich, denn mein Unternehmen hat durch diesen Umsatz eigentlich keinen Gewinn gemacht, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Aber das ist für mich auch verständlich, denn mein Unternehmen hat durch diesen Umsatz eigentlich keinen Gewinn gemacht, oder?

    Ich geb es auf. Ich habe Dir den Weg zur einzigen richtigen Lösung genannt. Und nur so wird es auch richtig und vollständig in der EÜR dargestellt. Mach ansonsten, was Du willst.


    Na hoffentlich hast Du mit Deinem "Firmenwagen" auch alles richtig erfasst.

  • Verstehe mich bitte nicht falsch, ich bin Dir für Deine Erklärungen wirklich sehr dankbar. Und ich glaube es Dir ja. Ich möchte nur den Unterschied verstehen, warum der zweite Ansatz in diesem Fall falsch wäre. Ich glaube, der Knackpunkt ist, dass die unentgeltlichen Wertabgaben per Gesetz zum Gesamtumsatz gehören müssen, wie Du bereits erwähnt hast.


    Aber wann würde man den zweiten Ansatz verwenden wollen, d.h eine Ausgabe voll oder teilweise auf 1880 zu buchen? Gäbe es da ein sinnvolles Beispiel?


    Zum Glück habe ich keinen Firmenwagen ;)

    • Offizieller Beitrag

    Papier und Konten sind geduldig. Man kann so ziemlich alles mit ihnen machen. Und wie es in der Mathematik so ist (was anderes ist eine Einnahmeüberschussrechnung auch nicht), es führen viele Rechenwege zum richtigen (rechnerischen) Ergebnis.


    Da es hier nicht nur auf das Ergebnis, sondern auch auf die Darstellung für andere Zwecke, ankommt, muss man m.E. zwingend wie von mir beschrieben vorgehen.


    Es gibt auch andere Buchhaltungsprogramme, die für unentgeltliche Wertabgaben theoretisch die Kürzung der Vorsteuer buchhaltungstechninsch zulassen. Dies führt aber regelmäßig zu Verwirrung und wird oft seitens des FA übersehen. Folge sind unnötige Einsprüche und Änderungsanträge, die für beide Seiten aufwendig und ärgerlich sind.

  • Ich muss das Thema doch noch mal rausholen. Ich bin gerade dabei die USt-Erklärung fertig zu machen und dort taucht die unentgeltliche Wertabgabe in der Zeile 35 (Unentgeltliche Wertabgabe: Sonstige Leistungen nach §3 Abs. 9a UStG) nicht auf. Dafür wird sie aber in der Zeile 33 (Lieferungen und sonstige Leistungen) berücksichtigt.


    Die Gesamtbilanz ändert sich dadurch zwar nicht, aber ist die Zuordnung so korrekt? Ich habe mir §3 Abs. 9a UStG angeschaut und dort findet sich folgendes:

    Zitat

    (9a) Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gleichgestellt
    1. die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen;


    Das würde ja eigentlich genau auf meinen Fall passen. Könnte das bitte jemand bestätigen oder widerlegen? Falls es falsch ist, dass die unentgeltliche Wertabgabe in der Zeile 35 nicht auftaucht, wie muss die Buchung in der EÜR aussehen, damit das berücksichtigt wird?