Mantelbogen Zeile 73 falsch berechnet?

  • Hallo,


    ich bin mir nicht sicher, ob die Zeile 73 auf dem Mantelbogen "Hoehe der Kapitalertraege" richtig ausgefuellt wird.
    Wenn die Kapitalertraege z.B. 1702 Euro sind, so wird diese Zahl in der Anlage KAP korrekt eingetragen.
    Im Mantelbogen Zeile 73 wird 100 Euro eingetragen (es wird der Freibetrag von 1602 Euro abgezogen) und es wird angekreuzt, dass die Kapitalertraege nicht den Freibetrag ueberschritten haben.
    Das kann so nicht richtig sein? Man kann es in dem Formular auch nicht haendisch aendern, da diese Zeile von Sparbuch 2010 berechnet wird.
    Habe es mit dem aktuellen Build 6617 ausprobiert.
    Viele Gruesse,
    yoda_tb

  • Schon, aber es wird auch ausgefuellt, dass der Freibetrag nicht ueberschritten wurde. Und das ist definitiv nicht korrekt. Daher denke ich, dass man hier den gesamten Betrag hinschreiben muss? Aber das Feld kann nicht geaendert werden.

    • Offizieller Beitrag

    Der vollständige Betrag der Kapitalerträge steht doch zutreffend in der Anlage KAP. Und alles andere ist doch ein Hinweis auf die "Günstigerprüfung" (Abgeltungssteuer seit 01.01.2009).


  • Der vollständige Betrag der Kapitalerträge steht doch zutreffend in der Anlage KAP. Und alles andere ist doch ein Hinweis auf die "Günstigerprüfung" (Abgeltungssteuer seit 01.01.2009).


    Wenn die Kapitalertraege 1702 Euro sind, dann darf ich doch nicht im Mantelbogen Zeile 72 angeben, dass die Kapitalertraege unter dem Freibetrag liegen? Der Wert liegt naemlich 100 Euro ueber dem Freibetrag. Das hat doch nichts damit zu tun, dass es in der Anlage KAP dann richtig steht?


    "Zeilen 72 - 73: Hier sind die Kapitalerträge zur Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung (§ 33 Abs. 3 EStG) anzugeben."
    D.h. dass ich in Zeile 73 die Kapitalertraege eintragen muss und nicht (Kapitalertraege-Freibetrag), wie das Sparbuch das tut.

    • Offizieller Beitrag

    D.h. dass ich in Zeile 73 die Kapitalertraege eintragen muss und nicht (Kapitalertraege-Freibetrag), wie das Sparbuch das tut.

    Was Du so alles weisst.


    Bei mir steht im § 33 Absatz 3 EStG noch immer etwas vom "Gesamtbetrag der Einkünfte".


    Und nochmals: Was steht in Deiner Steuerberechnung zu den zu versteuernden Kapitaleträgen sowie Deiner zumutbaren Eigenbelastung?

  • Man kann es in dem Formular auch nicht haendisch aendern, da diese Zeile von Sparbuch 2010 berechnet wird.


    ...da hast du auch gar nichts einzutragen.
    ...und angekreuzt wird auch nichts.
    Du befindest dich dort bei "Außergewöhnlichen Belastungen". Der Wert in Zeile 72 wird für die Berechnung der aB benötigt. Wenn du in Anlage KAP alle deine Angaben richtig gemacht und eingegeben hast, so errechnet des Programm automatisch den Betrag für Zeile 72. Was stört dich daran :?:


    MfG Günter