Hallo,
ich habe gestern meinen Bescheid für 2009 über Einkommenssteuer vom Finanzamt bekommen.
In diesem Jahr wurden die Fahrtkosten zu den Fortbildungen komplett nicht anerkannt. Die Bestätigungen vom Arbeitgeber für die Fortbildung und die dazugehörige Freistellung hatte ich beigelegt. Die Kosten der Fortbildung wurden vom Land getragen und ich bin immer mit meinem eigenen PKW gefahren.
Die Begründung vom Finanzamt lautet:
"Fahrtkosten im Sinne einer Auswärtstätigkeit mit täglicher Rückkehr (Fortbildung), können nur als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn tatsächlich eigene Aufwendungen entstanden sind. Bei Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber, bei Benutzung eines Firmenfahrzeuges oder bei Kostenerstattungen durch den Arbeitgeber entstehen in der Regel keine eigenen Aufwendungen. Da die Arbeitgebererstattungen nicht nachgewiesen wurden, konnten diese Aufwendungen nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden."
Wie formuliere ich den Einspruch? Wie weise ich die Arbeitgebererstattung nach, wenn ich nur für die Fortbildung frei gestellt wurde?
Ich hatte die Einkommenssteuererklärung digital übersendet und auch angekreuzt den Bescheid digital zurück zu bekommen. Das passierte aber nur in Papierform.